Richter:in - Landesgericht Korneuburg
Bewerbungsende: 07.06.2023
Dienstort: Korneuburg
Der Einstieg in die Tätigkeit als Richter:in erfolgt für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit nach der absolvierten Gerichtspraxis durch die erfolgreiche Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst. Nach der Ernennung zur:zum Richteramtsanwärter:in erhalten Sie eine fundierte berufsbezogene praktische und theoretische Ausbildung in allen Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, welche auch die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft umfasst. Insgesamt dauert der richterliche Vorbereitungsdienst vier Jahre, wobei die Zeit der Gerichtspraxis als Rechtspraktikant:in eingerechnet wird. Nach bestandener Richteramtsprüfung können Sie als Richter:in, aber auch als Staatsanwältin oder Staatsanwalt tätig werden.
Für eine Tätigkeit als Richter:in des Bundesverwaltungsgerichts bildet die Absolvierung des richterlichen Vorbereitungsdienstes und die erfolgreich abgelegte Richteramtsprüfung keine zwingende Voraussetzung. Hier können Sie sich bei Vorliegen der Ernennungsvoraussetzungen direkt auf eine Planstelle als Richter:in bewerben, wobei überdies weitreichende Kenntnisse und eine fünfjährige praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens bzw. auf dem Gebiet gerichtlicher bzw. gerichtsförmiger Entscheidungsfindungsprozesse erforderlich sind.
Aber auch Quereinsteiger:innen, die allenfalls über eine Berufsprüfung in einem anderen juristischen Kernberuf oder sogar bereits über die Richteramtsprüfung als Ergänzungsprüfung verfügen, sind uns sehr willkommen. Für sie besteht die Möglichkeit, nach einer verkürzten Ausbildungszeit zur Richter:in oder zur Staatsanwältin:zum Staatsanwalt ernannt zu werden.
Richter:in - Landesgericht Korneuburg
Bewerbungsende: 07.06.2023
Dienstort: Korneuburg
Bewerbungsende: 31.05.2023
Dienstort: St. Pölten