Justizbetrieb während des aktuellen Lockdowns
Maßnahmen zur Einschränkung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Trotz aktueller Maßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften bleibt deren Betrieb aufrecht.
Im Strafvollzug sind Besuche in den Justizanstalten mit 8. Februar - mit Beschränkungen - wieder möglich.