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Richterlicher Vorbereitungsdienst

Der richterliche Vorbereitungsdienst knüpft in der Regel nahtlos an die Gerichtspraxis an. Er dauert grundsätzlich vier Jahre, wobei die Zeiten der Gerichtspraxis eingerechnet werden. Die Ausbildung wird im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) und in der Richteramtsanwärter/innen-Ausbildungsverordnung (RiAA-AusbVO) geregelt und enthält folgende Ausbildungsstationen:

  • mindestens 12 Monate beim Bezirksgericht
  • mindestens 12 Monate beim Landesgericht
  • mindestens 6 Monate bei der Staatsanwaltschaft
  • drei Wochen bei einer Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen oder vorbeugenden Maßnahmen
  • mindestens vier Monate bei einem:r Rechtsanwält:in, bei einem:r Notar:in oder bei der Finanzprokuratur sowie
  • zwei Wochen bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung

Darüber hinaus kann ein Teil des Ausbildungsdienstes

  • beim Oberlandesgericht
  • bei einer Oberstaatsanwaltschaft
  • beim Obersten Gerichtshof oder bei der Generalprokuratur
  • beim Bundesministerium für Justiz
  • bei der Datenschutzbehörde
  • beim Bundesverwaltungsgericht
  • bei dem:der Rechtsschutzbeauftragten
  • bei einer Einrichtung der Bewährungshilfe
  • bei einem Erwachsenenschutzverein
  • bei einem Kinder- und Jugendhilfeträger sowie
  • im Finanzwesen

geleistet werden.

Die Ausbildung ist so gestaltet, dass der:die Richteramtsanwärter:in auf bestmögliche Weise auf seine:ihre spätere Tätigkeit als Richter:in oder Staatsanwält:in vorbereitet wird. Es werden daher sämtliche Sparten des gerichtlichen und des staatsanwaltschaftlichen Dienstes durchlaufen und die Aufgaben eines:r Richteramtsanwärter:in sind stark an jenen eines:r Richter:in bzw. eines:r Staatsanwält:in angelehnt. Sie bereiten Entscheidungsentwürfe sowie Verhandlungen vor, führen unter Anleitung Verhandlungen selbst und bewältigen die Vor- und Nachbereitung der Akten.

Daneben finden Seminare statt und erfolgt eine Schulung im Umgang mit Parteien und Mitarbeiter:innen, in der Verhandlungsführung und Vernehmungstechnik, in der Bewältigung von Konflikten sowie in Angelegenheiten des richterlichen und staatsanwaltlichen Verhaltenskodex.

Am Ende der Ausbildung ist die Richteramtsprüfung abzulegen, bestehend aus zwei schriftlichen Prüfungen, in der Dauer von je 10 Stunden. Dabei sind ein Zivilurteil und ein Strafurteil zu verfassen. Zudem ist eine mündliche Prüfung vor einer Prüfungskommission abzulegen.

Das Gehalt beträgt dzt. für Richteramtsanwärter:innen ohne Prüfung EUR 3.774,20 und für Richteramtsanwärter:innen mit Prüfung EUR 4.202,30 (Stand: Februar 2024).


Links

Gerichtspraxis

Laufbahn zum:r Richter:in bzw. Staatsanwalt:Staatsanwältin und Schritte für Quereinsteiger:innen

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) (Im Rechtsinformationssystem des Bundes)

Richteramtsanwärter:innen-Ausbildungsverordnung (RiAA-AusbildungsVO)  (Im Rechtsinformationssystem des Bundes)