Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes
Stand: 1. Februar 2026
Der Insassenstand umfasst alle in den Justizanstalten verwalteten Insassinnen und Insassen. D.h. er berücksichtigt auch Personen, bei denen die Haft/Anhaltung aktuell nicht in einer Justizanstalt vollzogen wird, wie z.B. jene in Krankenanstalten oder im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).
Insassinnen- bzw. Insassenstand: 9.938
davon weiblich: 718 (7,22 %)
9.012 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in Justizanstalten. (Bei einer Belagsfähigkeit von 8.333 Plätzen entspricht das 108,15 % der Belagskapazität.)
926 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise im elektronisch überwachten Hausarrest.
Verteilung der Insassinnen bzw. Insassen:
- Strafhaft: 6.061 (60,99 %) davon 348 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untersuchungshaft: 1.811 (18,22 %) davon 2 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untergebrachte: 1.650 (16,60 %)
Umfasst alle Personen im Maßnahmenvollzug (§§ 21, 22, 23 StGB).
- Sonstige Haft: 416 (4,19 %) davon 0 im elektronisch überwachten Hausarrest.
Dabei handelt es sich um den Vollzug von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden sowie ausländische Behörden (Auslieferungshaft).
Grafische Darstellung der Verteilung:
