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Rechtspraktikant:in – Gerichtspraxis

Junge, interessierte Menschen bekommen einen umfassenden Einblick in die richterliche und allenfalls auch staatsanwaltliche Tätigkeit

Die klassischen Rechtsberufe in Österreich (Richter:in, Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt, Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt, Notar:in) setzen neben dem Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums auch eine absolvierte Gerichtspraxis voraus. Absolvent:innen rechtswissenschaftlicher Studien haben einen Rechtsanspruch darauf, zur Gerichtspraxis zugelassen und somit als Rechtspraktikant:in bei Gericht tätig zu werden.

Rechtspraktikant:innen stehen in einem Ausbildungsverhältnis zum Staat und erhalten für ihre Tätigkeit einen sogenannten Ausbildungsbeitrag in Höhe von 1.759,55 Euro monatlich (Stand: Jänner 2025). Dieser erhöht sich im Falle einer Verlängerung ab dem achten Ausbildugsmonat auf 3.519,10 Euro (Stand: Jänner 2025).

Obwohl die Gerichtspraxis umgangssprachlich oft als „Gerichtsjahr“ bezeichnet wird, beträgt ihre Dauer derzeit sieben Monate. Eine Verlängerung über diese sieben Monate hinaus kommt in erster Linie bei Aufnahmwerber:innen für den richterlichen Vorbereitungsdienst (Näheres siehe dazu unten) in Betracht.

Voraussetzungen

Die Zulassung zur Gerichtspraxis setzt einen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss voraus. Sowohl der Abschluss des Diplomstudiums an einer rechtswissenschaftlichen Fakutät als auch des juristischen Masterstudiums (LL.M.) ermöglicht den Zugang zur Gerichtspraxis.

Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für die Zulassung. Auch Personen, die an einer ausländischen Hochschule ein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können zur Gerichtspraxis zugelassen werden. Sie müssen allerdings der deutschen Sprache soweit mächtig sein, dass sie dem Gang einer Gerichtsverhandlung folgen können.

Aufgaben

Rechtspraktikant:innen bekommen in verschiedenen Ausbildungsstationen in den Bereichen des Zivil- und Strafrechts einen möglichst umfassenden Einblick in die richterliche sowie gegebenenfalls staatsanwaltliche Tätigkeit und können dabei ihre theoretischen Rechtskenntnisse in der Praxis anwenden. Es wird eine Zuteilung zu einem Bezirksgericht sowie zu einem Landesgericht vorgenommen.

Zu den Hauptaufgaben während der Gerichtspraxis zählen:

  • das Ausarbeiten von Entscheidungsentwürfen
  • das Aufbereiten von Akten
  • die Teilnahme an Verhandlungen
  • das Schriftführen in Strafsachen

Anmeldung

Der Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis ist an die Präsidentin bzw. den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichtes zu richten. Genaue Informationen dazu sind dem Informationsangebot des jeweiligen Oberlandesgerichtes zu entnehmen:

Die Gerichtspraxis kann durch schriftliche Erklärung jederzeit unterbrochen werden.

Richterlicher Vorbereitungsdienst

Wer sich für eine spätere Tätigkeit als Richter:in oder als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt interessiert, sollte schon mit dem Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis erklären, eine Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst anzustreben. Mit dieser Erklärung nehmen sie während der Gerichtspraxis an einem entsprechenden Auswahlverfahren teil. Die geeignetsten Aufnahmewerber:innen erhalten eine Verlängerung der Gerichtspraxis nach dem siebten Monat. Ab dem achten Monat der Gerichtspraxis erhöht sich der Ausbildungsbeitrag auf dzt. 3.519,10 Euro (§ 17 Abs 1 RPG; Stand: Jänner 2025).

Wird das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert, erfolgt eine Ernennung zum:zur Richteramtsanwärter:in. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die österreichische Staatsbürgerschaft. Nach einer insgesamt vierjährigen Rechtspraxis – davon zumindest ein Jahr im richterlichen Vorbereitungsdienst – und der erfolgreichen Absolvierung der Richteramtsprüfung, sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine Ernennung zum:zur Richter:in oder zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt erfüllt (§§ 26, 174 Abs 1 RStDG).

Weitere Informationen

Zu den einzelnen Schritten während der Laufbahn zum:zur Richter:in sowie zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt

Zum richterlichen Vorbereitungsdienst

Rechtspraktikantengesetz (RPG)