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Ausbildung

GERICHTSPRAXIS

Mit dem Bundesgesetz über die Gerichtspraxis der Rechtspraktikanten (Rechtspraktikantengesetz – RPG) wird den Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften die Möglichkeit geboten, ihre theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen.

Durch die Gerichtspraxis können sie erste wichtige Einblicke in die Ausübung des breitgefächerten juristischen Berufsangebotes – als Richter/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notar/in oder auch in der öffentlichen Verwaltung und in der Wirtschaft – gewinnen und somit Erfahrungen sammeln, die sie in die Lage versetzen, ihre Berufswahl im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten zu treffen.

Die Justiz steht mit der Verpflichtung, angehenden Juristinnen und Juristen eine Gerichtspraxis zu ermöglichen, damit an der Schnittstelle zwischen universitärer Ausbildung und Berufsleben.

Dieser Ausbildungsverpflichtung trägt die Justiz nicht nur mit der Zuteilung der jungen Juristinnen und Juristen zu erfahrenen Richterinnen bzw. Richtern und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten Rechnung, sondern auch durch den Einsatz modernster elektronischer Lernprogramme.


Information und Kontakte

Tirol und Vorarlberg

Angelika Flörl

Oberlandesgericht Innsbruck, Zimmer N1119

Tel.-Nr.: +43 (0) 5 76014 342088