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Bezirksgericht Oberndorf

Neue und leistungsfähige Gerichtsstrukturen lassen sich nur an Standorten mit einer bestimmten Mindestgröße realisieren. Die Justiz hat sich daher im Rahmen der Bezirksgerichtsstrukturreform entschlossen, den Weg einer sukzessiven Zusammenlegung kleiner Gerichtsstandorte zu größeren und noch leistungsfähigeren Einheiten fortzusetzen.

Die dadurch optimierten organisatorischen Möglichkeiten tragen zum Vorteil aller Bürgerinnen und Bürger zur Leistungsbündelung und Leistungsverbesserung, zu Serviceverbesserungen sowie zur Verbesserung der Sicherheit in Gerichtsgebäuden bei.

Mit 1. März 2023 wurde das Bezirksgericht Oberndorf in das neue Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee überführt.