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Bezirksgericht Seekirchen

Bezirksgericht Seekirchen

Öffnungszeiten

Parteienverkehr (um telefonische Voranmeldung wird ersucht):

Montag bis Freitag: 8:00 - 11:30 Uhr


Amtstag: 

jeden Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - telefonische Terminvereinbarung dringend erbeten unter 

                                                                +43 (0)57 60121 - 37587, - 37589, -37528 oder - 37529


WICHTIGER HINWEIS
Vorgehensweise bei Einbringung von Schriftsätzen und Anträgen zu Akten der aufgelösten Bezirksgerichte Thalgau, Oberndorf und Neumarkt.
1) Einbringung der Anträge zu bisherigen Akten der früheren Gerichte als sonstige ERSTEINGABE beim Bezirksgericht 590 Seekirchen;
2) Auf dem Antrag oder Schriftsatz selbst ist vom Einbringer (Partei oder Vertreter) die bisherige GZ und das bisherige    Gericht anzuführen und darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Folgeeingabe handelt.


Amtstag

08:00-12:00

Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 37588

Adresse

5201 Seekirchen am Wallersee
Amanda-Hübsch-Straße 1

Öffentliche Verkehrsmittel

Das Bezirksgericht Seekirchen ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Innerhalb der Stadtgemeinde Seekirchen gibt es einen kostenlosen Kleinbus.

Parkmöglichkeiten

Besucherparkplätze sind vorhanden. Parken ist jedoch nur mit Berechtigungskarte während der Dauer des Aufenthalts bei Gericht möglich. Diese ist gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug zu platzieren. Die Berechtigungskarte erhalten Sie bei der Eingangskontrolle.

Weitere Parkmöglichkeiten bietet die Stadtgemeinde Seekirchen. 

Auszug aus der Homepage der Stadtgemeinde: Das Zentrum von Seekirchen ist eine Kurzparkzone. Bei den gekennzeichneten Straßenflächen gilt mit Parkuhr eine Parkzeit von 90 Minuten. Am Faberhausparkplatz können Sie mit Parkuhr 3 Stunden parken. Die Kurzparkzone gilt von Mo-Fr 8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr.

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Elektronische Eingaben

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.

Videokonferenz

Videokonferenzanlage vorhanden

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges

IBAN: AT86 0100 0000 0545 0899
BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch

IBAN: AT74 0100 0000 0545 1018
BIC: BUNDATWW

Dienststelle

590