Bezirksgericht Seekirchen

Öffnungszeiten
Parteienverkehr (um telefonische Voranmeldung wird ersucht):
Montag bis Freitag: 8:00 - 11:30 Uhr
Amtstag:
jeden Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - telefonische Terminvereinbarung dringend erbeten unter
+43 (0)57 60121 - 37587, - 37589, -37528 oder - 37529
WICHTIGER HINWEIS
Vorgehensweise bei Einbringung von Schriftsätzen und Anträgen zu Akten der aufgelösten Bezirksgerichte Thalgau, Oberndorf und Neumarkt.
1) Einbringung der Anträge zu bisherigen Akten der früheren Gerichte als sonstige ERSTEINGABE beim Bezirksgericht 590 Seekirchen;
2) Auf dem Antrag oder Schriftsatz selbst ist vom Einbringer (Partei oder Vertreter) die bisherige GZ und das bisherige Gericht anzuführen und darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Folgeeingabe handelt.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Öffentliche Verkehrsmittel
Das Bezirksgericht Seekirchen ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Innerhalb der Stadtgemeinde Seekirchen gibt es einen kostenlosen Kleinbus.
Parkmöglichkeiten
Besucherparkplätze sind vorhanden. Parken ist jedoch nur mit Berechtigungskarte während der Dauer des Aufenthalts bei Gericht möglich. Diese ist gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug zu platzieren. Die Berechtigungskarte erhalten Sie bei der Eingangskontrolle.
Weitere Parkmöglichkeiten bietet die Stadtgemeinde Seekirchen.
Auszug aus der Homepage der Stadtgemeinde: Das Zentrum von Seekirchen ist eine Kurzparkzone. Bei den gekennzeichneten Straßenflächen gilt mit Parkuhr eine Parkzeit von 90 Minuten. Am Faberhausparkplatz können Sie mit Parkuhr 3 Stunden parken. Die Kurzparkzone gilt von Mo-Fr 8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch