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Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung (PbRegVO)

Die PbRegVO wurde am 11. September 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl II Nr. 245/2024) kundgemacht und wird am 1. Oktober 2025 in Kraft treten. Mit dieser Verordnung werden die Qualitätsstandards für Prozessbegleitung geschärft und Einteilung der Opfergruppen nach der besonderen Schutzbedürftigkeit von Opfern (§ 66a Abs. 1 StPO) neu ausgerichtet.

Der Verordnungstext, die Anlagen und die Erläuterungen können nachstehend abgerufen werden.


Links

Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung (Verordnung samt Anlagen im Rechtsinformationssystem des Bundes)