Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung (PbRegVO)
Die PbRegVO wurde am 11. September 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl II Nr. 245/2024) kundgemacht und ist am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurden die Qualitätsstandards für Prozessbegleitung geschärft und wurde die Einteilung der Opfergruppen nach der besonderen Schutzbedürftigkeit von Opfern (§ 66a Abs. 1 StPO) neu ausgerichtet.
Der Verordnungstext, die Anlagen und die Erläuterungen können nachstehend abgerufen werden.Stand: 1. Oktober 2025
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Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung (Verordnung samt Anlagen im Rechtsinformationssystem des Bundes)