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Ziele und Aufgaben der Justiz

Die Justiz als Teil des Rechtsstaates

Österreich ist ein Rechtsstaat.
Das heißt: Der Staat macht Gesetze.
Diese Gesetze gelten für alle.
Auch für alle staatlichen Behörden.
Alle Gesetze zusammen bilden das Recht.

Die Verfassung ist das oberste Gesetz des österreichischen Staates.
In der Verfassung stehen die Regeln für den Staat.
In der Verfassung stehen die Rechte und Pflichten des Staates
und der Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

Die österreichische Verfassung trennt diese Aufgaben des Staates:

  • Gesetzgebung:

Auf der Bundesebene schafft der Nationalrat Gesetze.
Teilweise macht er das gemeinsam mit dem Bundesrat.
Auf Landesebene schaffen die Landtage Gesetze.
Nationalrat und Landtage kontrollieren die Arbeit der Regierungen
auf Bundes- und Landesebene und die öffentliche Verwaltung.

  • Umsetzung der Gesetze:

Bundesregierung, Landesregierungen und die öffentliche Verwaltung
sorgen für die Umsetzung der Gesetze auf Bundes- und Landesebene.

  • Rechtsprechung oder Justiz:
Gerichte treffen Entscheidungen bei rechtlichen Konflikten.

Ziele der österreichischen Justiz

Die Grundlagen für die Arbeit der Justiz in Österreich sind
die Rechtsordnung, also alle geltenden Gesetze,
und die Europäische Menschenrechts-Konvention.

Die Justiz muss unabhängig und ohne Einschränkung funktionieren.
Niemand darf der Justiz Vorschriften machen, wie sie entscheiden soll.
Nur dann können die Menschen der Justiz vertrauen.
Dieses Vertrauen in die Justiz ist die Grundlage
für ein freies, sicheres und gerechtes Europa.

Das sind die wichtigsten Ziele der Justiz:

  • Eine gerechte und sichere Gesellschaft.
  • Unabhängige Richter und Richterinnen sichern den Rechtsschutz.
  • Die Justiz arbeitet als Dienstleistungsunternehmen
    für die Bevölkerung.

Die Aufgaben der österreichischen Justiz

Die österreichische Justiz besteht aus

  • den Gerichten,
  • den Staatsanwaltschaften,
  • dem Strafvollzug
  • und der Bewährungshilfe.

Das sind die Aufgaben der Justiz:

  • Gerichtsbarkeit:

Die Justiz betreibt verschiedene Gerichte.
Diese Gerichte treffen rechtliche Entscheidungen.

  • Strafvollzug und Bewährungshilfe:

Die Justiz betreibt Gefängnisse, eine Strafvollzugs-Akademie
und die Jugendgerichts-Hilfe in Wien.
Gefängnisse werden auch Justizanstalten genannt.
Die Justiz beauftragt und beaufsichtigt auch
die Einrichtungen der Bewährungshilfe.

  • Vorbereitung der Gesetzgebung:

Es gibt gesetzliche Regelungen für die Gerichtsbarkeit,
den Strafvollzug und die Bewährungshilfe.
Die Justiz macht Vorschläge für Gesetzesänderungen
in diesen Bereichen.

Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug

Gerichte

Gerichte sind Einrichtungen des österreichischen Staates.
Die Gesetze regeln ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten.
Richter und Richterinnen entscheiden
in gesetzlich geregelten Gerichtsverfahren.
Zum Beispiel über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen
oder über strafrechtliche Anklagen.

Das Zivilrecht heißt auch Privatrecht.
Es regelt viele Dinge, die unser privates Leben betreffen.
Zum Beispiel: Kauf-Verträge, Ehe-Schließungen, Testamente.

Das Zivilrecht soll die Bürger und Bürgerinnen
bei ihren Handlungen im Alltag schützen.
Wir brauchen das Zivilrecht, wenn es zu Streit kommt:
mit anderen Personen oder mit Unternehmen.

Das Strafrecht regelt,
welche Handlungen verboten sind.
Zum Beispiel: Diebstahl oder Mord.
Für diese Handlungen gibt es Strafen.
Das Strafrecht legt die Strafen fest.
Es regelt auch den Strafvollzug.
Zum Beispiel, wenn jemand wegen einer Straftat ins Gefängnis kommt.

Die Richter und Richterinnen arbeiten im Rahmen der Rechtsordnung.
Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Richter und Richterinnen arbeiten unabhängig.
    Das heißt: Sie lassen sich bei ihrer Entscheidung nicht beeinflussen.
  • Richter und Richterinnen arbeiten unparteilich.
    Das heißt: Sie bevorzugen niemanden.
  • Richter und Richterinnen können nicht abgesetzt oder versetzt werden.
    Sie können nicht wegen einer Entscheidung entlassen
    oder an ein anderes Gericht versetzt werden.
    Sie können ihren Posten nur nach einem Urteil
    in einem eigenen Verfahren verlieren.
    Also wenn sie selbst angeklagt sind.

Worüber entscheiden Gerichte?

Gerichte entscheiden zum Beispiel in diesen Angelegenheiten:

  • Zivilrechts-Sachen und Außerstreit-Sachen

Bezirks- und Landesgerichte treffen Entscheidungen
in privatrechtlichen Konflikten.
Außerstreit-Sachen können zum Beispiel Scheidungen sein.

  • Handelsrechts-Sachen

Das Handelsrecht regelt Vorschriften für Geschäftsleute.
Landesgerichte treffen Entscheidungen
bei Konflikten zwischen Geschäftspartnern.
In Wien gibt es ein eigenes Handelsgericht.
die Entscheidungen bei Konflikten in Handelsrechts-Sachen.

In den anderen Bundesländern treffen die Landesgerichte

  • Arbeitsrechts-Sachen

Das Arbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten
in Arbeitsverhältnissen.
Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche Beziehung
zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin
und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin.
In Wien gibt es ein eigenes Arbeits- und Sozialgericht.
In den anderen Bundesländern treffen die Landesgerichte
die Entscheidungen bei Konflikten
zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberinnen
und Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen

  • Sozialrechts-Sachen

Das Sozialrecht regelt Ansprüche auf Sozialleistungen.
Das sind Hilfen des Staates zum Schutz
vor Armut, Arbeitslosigkeit, bei Krankheit, im Alter
oder bei Tod eines Elternteiles oder des Partners, der Partnerin.
Die Landesgerichte treffen die Entscheidungen
bei sozialrechtlichen Konflikten.
In Wien gibt es ein eigenes Arbeits- und Sozialgericht.
die Entscheidungen bei Konflikten in Sozialrechts-Sachen.

In den anderen Bundesländern treffen die Landesgerichte

  • Straf-Sachen

Jemand verstößt gegen ein Strafgesetz und wird angezeigt.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet über eine Anklage.
Ein Bezirksgericht oder ein Landesgericht sprechen das Urteil.

Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften sind eigene Behörden.
Sie sind von den Gerichten getrennt.
Die Staatsanwaltschaften vertreten die Öffentlichkeit,
also den Staat und seine Bürger und Bürgerinnen.
Die wichtigsten Aufgaben der Staatsanwaltschaften sind:

  • Anklage-Erhebung
    Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach einer Straftat.
    Sie kann dann Anklage erheben.
    Mit der Anklage beginnt das Hauptverfahren.
  • Anklage-Vertretung
    Die Staatsanwaltschaft vertritt die Anklage im Hauptverfahren.
    Sie vertritt die Öffentlichkeit und muss objektiv arbeiten.
    Das heißt, sie berücksichtigt alle Beweise:
    belastende und entlastende Beweise.

Strafvollzug und Bewährungshilfe

Die Justiz verwaltet 28 Gefängnisse mit 14 Außenstellen
für Häftlinge in Untersuchungshaft oder Strafhaft.

In Wien gibt es die Jugend-Gerichtshilfe.
Die Jugend-Gerichtshilfe betreut Jugendliche ab 14 Jahren
und junge Erwachsene im Gefängnis.

Die Justiz betreibt die Strafvollzugs-Akademie Wien.
Die Strafvollzugs-Akademie bildet das Personal
für die Gefängnisse aus.

Die Einrichtungen der Bewährungshilfe betreuen
Menschen mit Bewährungsstrafen und entlassene Strafgefangene.
Der Verein Neustart ist
für die Einrichtungen der Bewährungshilfe zuständig.
Das Justizministerium beauftragt und kontrolliert den Verein Neustart.

Das Justizministerium

Die Justiz wird vom Justizministerium verwaltet.
Der Bundesminister oder die Bundesministerin für Justiz leitet
das Justizministerium.
Er oder sie ist Mitglied der Bundesregierung
und arbeitet in Abstimmung mit anderen Ministerien.
Der Bundesminister oder die Bundesministerin trifft
politische und organisatorische Entscheidungen.
Er oder sie hat die Verantwortung für alle Dienststellen.