Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Laien-Gerichtsbarkeit

Allgemeine Informationen

Ein Laie oder eine Laiin ist ein Mensch
ohne bestimmte Fachkenntnisse in einem Bereich.
In diesem Fall sind es Menschen ohne juristische Ausbildung.
Auch diese Menschen sollen an der Rechtsprechung teilnehmen.
Zum Beispiel als Laien-Richter oder Laien-Richterinnen
in Gerichtsverfahren.
Wichtig dafür sind Lebenserfahrung
und ein natürliches Gefühl für Recht und Unrecht.
So kann die Bevölkerung ihren Sinn für Gerechtigkeit einbringen
und die Rechtsprechung kontrollieren.
Die Laien-Gerichtsbarkeit ist
ein Grundsatz der österreichischen Demokratie.
Das steht in der österreichischen Verfassung.

Aufgaben

Laien-Richter und Laien-Richterinnen sind
bei vielen Strafverfahren dabei.
Sie entscheiden mit den Berufs-Richtern und Berufs-Richterinnen
über Urteile.

Die möglichen Strafen für jede Straftat stehen im Strafgesetz.
Für manche Straftaten drohen lange Gefängnisstrafen.
Ab einer Höchststrafe von mehr als 5 Jahren Gefängnis
entscheiden Berufs-Richter und Berufs-Richterinnen
und Laien-Richter und Laien-Richterinnen gemeinsam.

Bei den meisten dieser Strafverfahren arbeiten
2 Berufs-Richter oder Berufs-Richterinnen
und 1 bis 2 Laien-Richter oder Laien-Richterinnen zusammen.
Sie entscheiden über Schuld oder Unschuld
und über die Art der Strafe.
Diese Laien-Richter und Laien-Richterinnen heißen
Schöffen und Schöffinnen.
Diese Art von Gericht heißt deshalb Schöffen-Gericht.

Bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten entscheiden
8 Laien-Richter oder Laien-Richterinnen
und 3 Berufs-Richter und Berufs-Richterinnen über Schuld oder Unschuld.
Diese 8 Laien-Richter und Laien-Richterinnen heißen Geschworene.
Ein schweres Verbrechen ist zum Beispiel Mord.
Eine politische Straftat ist zum Beispiel Landesverrat.

Wer kann Laien-Richter oder Laien-Richterin werden?

Schöffen und Schöffinnen und Geschworene müssen
die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Sie müssen zwischen 25 und 65 Jahre alt sein
und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Das heißt: Sie müssen hauptsächlich in Österreich wohnen
und auch hier gemeldet sein.

Diese Regeln und auch die Ausnahmen stehen
im Geschworenen- und Schöffengesetz.

Welche Ausnahmen gibt es?

Schöffen und Schöffinnen und Geschworene haben viel Verantwortung.
Deshalb dürfen nur geeignete Personen
Schöffen und Schöffinnen oder Geschworene werden.

Das heißt:

  • Die Personen müssen geistig und körperlich gesund sein.
  • Die Personen müssen ausreichend Deutsch verstehen.
    Das heißt: Sie müssen alles in der Gerichtsverhandlung verstehen können.
  • Die Personen halten sich an das Strafgesetz.
    Das heißt: Sie dürfen keine bestimmten Anklagen
    und keine Einträge im Strafregister haben.


Folgende Personen dürfen nicht Laien-Richter und Laien-Richterinnen sein:

  • Bundespräsident oder Bundespräsidentin
  • Minister oder Ministerinnen
  • Richter und Richterinnen
  • Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
  • Geistliche
    Zum Beispiel: Pfarrer, Nonnen, Rabbiner und andere religiöse Berufe.

Wie werden Laien-Richter und Laien-Richterinnen ausgewählt?

Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin einer Gemeinde
macht eine Auslosung.
Dafür kommen die Namen aller wahlberechtigten Menschen der Gemeinde
in den Topf für die Auslosung.
Die Auslosung bestimmt die möglichen Schöffen und Schöffinnen
und Geschworenen.
Diese Personen stehen in einer Liste.
Diese Liste gilt für 2 Jahre.

Die Präsidenten oder Präsidentinnen der Landesgerichte machen dann
noch eine öffentliche Auslosung.
Diese Auslosung bestimmt die Dienste der Schöffen und Schöffinnen
und Geschworenen.
Also welche Personen an welchen Verhandlungen
als Schöffen und Schöffinnen oder Geschworene teilnehmen.

Jede Person muss an bis zu 5 Verhandlungstagen pro Jahr arbeiten.
Ausnahme: Die Hauptverhandlung dauert länger als 5 Verhandlungstage.
Dann müssen die Schöffen und Schöffinnen oder Geschworenen
bis zum Ende der Hauptverhandlung dabei sein.

Bei Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene gibt es
eigene Regeln für Schöffen und Schöffinnen und Geschworene.
In diesem Fall werden nur Personen mit bestimmten Berufen
vorgeschlagen und ausgewählt.

Zum Beispiel:

  • Lehrer und Lehrerinnen
  • Erzieher und Erzieherinnen
  • Jugendbetreuer und Jugendbetreuerinnen

Was sind Geschworene?

In Österreich nimmt auch die Bevölkerung an der Rechtsprechung teil.
Das regelt die österreichische Verfassung.
Gerichtliche Entscheidungen werden
von Berufs-Richtern und Berufs-Richterinnen
und Laien-Richtern und Laien-Richterinnen getroffen.
Laien-Richter und Laien-Richterinnen haben keine rechtliche Ausbildung.
Sie sind per Zufall ausgeloste Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

Bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten
entscheiden 8 Laien-Richter und Laien-Richterinnen
und 3 Berufs-Richter und Berufs-Richterinnen.
Diese Laien-Richter und Laien-Richterinnen heißen Geschworene.
Sie entscheiden gemeinsam über Schuld und Unschuld der Angeklagten.

Die Berufs-Richter und Berufs-Richterinnen leiten die Verhandlung.
Nach der Hauptverhandlung erklären sie den Geschworenen ihre Pflichten.
Danach beraten die Geschworenen
über Schuld oder Unschuld der Angeklagten und stimmen ab.

Dabei beantworten die Geschworenen bestimmte Fragen
der Berufs-Richter und Berufs-Richterinnen mit Ja oder Nein.

So eine Frage kann zum Beispiel sein:
Ist der Angeklagte schuldig,
eine andere Person vorsätzlich getötet zu haben?

Die Entscheidung der Geschworenen heißt Wahrspruch.
Für einen Schuldspruch müssen mindestens 5 Geschworene
bei der Abstimmung für schuldig stimmen.

Nach einem Schuldspruch bestimmen die Geschworenen
gemeinsam mit den Berufsrichtern und Berufs-Richterinnen
auch die Höhe der Strafe.

Was sind Schöffen und Schöffinnen?

Sogenannte Schöffen-Gerichte entscheiden in Strafverfahren
ab einem Strafmaß von mehr als 5 Jahren.
Das Strafmaß steht im Strafgesetz-Buch:
Zu wie vielen Monaten oder Jahren Gefängnis das Gericht
jemanden wegen einer bestimmten Straftat verurteilen kann.

Bei einem Schöffen-Gericht entscheidet ein Richter-Senat.
Dieser Senat besteht aus 2 Laien-Richtern und Laien-Richterinnen
und 1 bis 2 Berufs-Richtern und Berufs-Richterinnen.
Diese Laien-Richter und Laien-Richterinnen nennt man
Schöffen und Schöffinnen.
Sie haben keine rechtliche Ausbildung.
Sie sind per Zufall ausgeloste Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

Der Senat fällt im Verfahren wichtige Entscheidungen.
Zum Beispiel: Welche Zeugen und Zeuginnen dürfen aussagen?
Der Senat stimmt nach der Hauptverhandlung
über Schuld und Unschuld der Angeklagten ab.
Die Schöffen und Schöffinnen stimmen zuerst ab.
Danach stimmen die Berufs-Richter und Berufs-Richterinnen ab.

Jede Stimme zählt in der Abstimmung gleich viel.
Die Schöffen und Schöffinnen können auch einen
Berufs-Richter oder eine Berufs-Richterin überstimmen.

Es gibt nur eine Ausnahme:
Die Schöffen und Schöffinnen stimmen für schuldig.
Der Berufs-Richter oder die Berufs-Richterin stimmt für unschuldig.
Ein Schuldspruch gegen die Stimme
des Berufs-Richters oder der Berufs-Richterin ist nicht möglich.

Bei einem Senat mit 2 Schöffen und Schöffinnen
und 2 Berufs-Richtern und Berufs-Richterinnen kann
eine Abstimmung 2 zu 2 ausgehen.
Ein Unentschieden führt zu einem Freispruch für die angeklagte Person.

Der Senat stimmt nach einem Schuldspruch
auch über die Höhe der Strafe ab.

Ich wurde ausgewählt. Was muss ich tun?

Sie wurden als Schöffe oder Schöffin
oder als Geschworener oder Geschworene ausgewählt?

Dann bekommen Sie einen Brief.
Dieser Brief heißt Ladung.
In dem Brief stehen alle Einzelheiten zum Gerichtsverfahren.
Zum Beispiel: die Termine, die Adresse des Gerichts und der Gerichtssaal.

Sie müssen an den Verhandlungstagen pünktlich zum Gericht kommen.
Es gibt nur wenige Ausnahmen.
Ein Beispiel:
Sie haben ein Kind unter 14 Jahren und müssen auf das Kind aufpassen.

Sie können an einzelnen Terminen nicht zur Verhandlung kommen?
Zum Beispiel wegen einer Reise oder einer Krankheit?
Dann rufen Sie beim Gericht an oder schreiben Sie einen Brief.
Der Richter oder die Richterin teilt Sie dann zu einer anderen Verhandlung ein. Genaue Informationen zu den Ausnahmen finden Sie in der Broschüre.

Achtung!
Sie fehlen ohne Entschuldigung?
Dann kann das Gericht gegen Sie
eine Geldstrafe bis zu 1.000 Euro aussprechen.

Sie sind nicht zur Verhandlung gekommen
und sie musste deshalb verschoben werden?
Dann kann das Gericht von Ihnen auch die entstandenen Kosten verlangen.

Bekommen Laien-Richter und Laien-Richterinnen
Geld für ihre Arbeit?

Schöffen und Schöffinnen und Geschworene bekommen
für ihre Arbeit bei Gericht grundsätzlich kein Geld.
Die Arbeit bei Gericht soll ihnen aber auch kein Geld kosten.
Deshalb ersetzt das Gericht folgende Kosten:

  • Reisekosten
    Zum Beispiel: Fahrkarten für die Bahn.
  • Kosten für den Aufenthalt
    Zum Beispiel: Sie müssen in einem Hotel übernachten
    und das Zimmer bezahlen.
  • Verdienst-Entgang
    Zum Beispiel: Sie müssen sich für die Verhandlungstage frei nehmen
    und bekommen keinen Lohn oder kein Einkommen.

Sie können bei Gericht einen Ersatz für die Kosten beantragen.
Bringen Sie dafür Rechnungen oder Bestätigungen mit.
Das Gericht gibt Ihnen dann Geld zurück.
Es gibt dafür fixe Geldbeträge.
Zum Beispiel: für die Übernachtung in einem Hotel oder für ein Mittagessen.