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Jugendgerichtshilfe

Wie arbeitet die Jugendgerichtshilfe?

Bei der Jugendgerichtshilfe arbeiten Sozialarbeiter:innen, Psychologen:Psychologinnen und Pädagogen:Pädagoginnen. Sie liefern dem Strafgericht oder der Staatsanwaltschaft schriftliche Berichte, um diese bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Dafür nehmen Mitarbeiter:innen Kontakt auf bzw. führen Gespräche mit all jenen Personen, die über die Lebensumstände eines:einer Minderjährigen Auskünfte erteilen können. Insbesondere mit dem:der betroffenen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen wird Kontakt hergestellt. Sicherheitsbehörden, Schulen, Kinderbetreuungs- und Behandlungseinrichtungen müssen Auskunft über Akten und Aufzeichnungen gewähren, damit die Jugendgerichtshilfe ihre Aufgaben erfüllen kann.

Die Jugendgerichtshilfe ist bei ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet und stellt stets das Wohl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Mittelpunkt.

Im Wesentlichen hat die Jugendgerichtshilfe folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Jugenderhebungen
  • Leistung von Haftentscheidungshilfe


Jugenderhebungen:

Gespraech StockRocketDas Gericht oder die Staatsanwaltschaft beauftragt die Jugendgerichtshilfe, um sich ein genaues Bild von der Persönlichkeit der betroffenen Person und ihrer Lebensumstände zu machen.

Alle Erhebungen werden von Sozialarbeiter:innen, Pädagogen:Pädagoginnen bzw. Psychologen:Psychologinnen der Jugendgerichtshilfe durchgeführt.

Dabei wird mit der beschuldigten Person, und gegebenenfalls auch mit den Eltern beziehungsweise mit den Erziehungsberechtigten gesprochen, um die Lebens- und Familienverhältnisse, die persönliche Entwicklung und alle anderen Umstände zu erheben, die zur Beurteilung relevant sind. Insbesondere wird auf die Anlagen, Fähigkeiten, Bedürfnisse, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des:der Jugendlichen eingegangen.

Zur Vervollständigung des Gesamtbildes wird Kontakt zu Betreuungseinrichtungen aufgenommen, mit denen die Person in Verbindung steht.

Dem Gericht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft wird so ein möglichst genaues und zuverlässiges Bild über die Persönlichkeit und aller relevanten Umstände der Beschuldigten übermittelt. Ebenso hat aus den Jugenderhebungen hervorzugehen, welche Maßnahmen geeignet wären, um Gefahren abzuwenden oder bestehende Problemlagen zu beseitigen.

Die Vorschläge über notwendige Maßnahmen können auch Einfluss auf das weitere Verfahren haben.


Haftentscheidungshilfe:

Befindet sich ein:eine Jugendliche:r oder junge:r Erwachsene:r in Untersuchungshaft, wird die Jugendgerichtshilfe beauftragt, nähere Informationen zur Beurteilung der Lage einzuholen. Ziel ist es, die Untersuchungshaft für Jugendliche und junge Erwachsene zu verkürzen.

Um zu beurteilen, ob eine Verkürzung in Frage kommt, erheben die Fachleute die Lebensumstände der betroffenen Person und erstellen einen Bericht. Dafür vernetzen sie sich mit Betreuungseinrichtungen.

Hinweise auf eventuelle Haftausschließungsgründe, wie verzögerte Reife, werden aufgezeigt und allenfalls weitere medizinische und/oder psychiatrische Abklärungen angeregt.

Die Ergebnisse werden in Berichtsform dem Gericht übermittelt.


Krisenintervention:

Bei Gefahr in Verzug trifft die Jugendgerichtshilfe auch unmittelbar erforderliche Maßnahmen, um Schäden oder Gefahren für die Erziehung oder Gesundheit des: der Jugendlichen abzuwenden.