Fragen & Antworten
Auf dieser Seite finden Sie häufige Fragen zur Familien- und Jugendgerichtshilfe und deren Antworten.
Jede Stellungnahme der Familiengerichtshilfe wird nach klar definierten Kriterien erstellt, sodass es den Familienrichter:innen ermöglicht wird, ein möglichst umfassendes Bild über die vorliegende Situation zu erhalten. In weiterer Folge entscheidet das Gericht, wie es diese Informationen in die Entscheidungen einfließen lässt. Durch umfassende Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote für Familienrichter:innen stellt die Justiz sicher, dass diese die Stellungsnahmen der Familiengerichtshilfe fachlich versiert einordnen können.
Alle Stellungnahmen der Familiengerichtshilfe unterliegen klar definierten Qualitätsstandards. Diese sind per Erlass festgelegt.
Per Erlass werden konkrete Leitlinien für die Erstellung und die notwendigen Inhalte sowie den Aufbau der Stellungnahmen definiert. Um deren Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, ist zB vorgesehen, dass eine fachliche Stellungnahme der Familiengerichtshilfe folgende Punkte enthalten muss:
- Aufstellung der Termine und Vorgangsweisen (sog. „Aktivitätenkalender“)
- alle Ergebnisse der Erhebungen
psychologische Untersuchungsergebnisse (Tests, Fragebögen, Anamnese) - Zusammenstellung möglicher Entwicklungen bei gegebenen Alternativen
- wissenschaftlicher Diskurs der Ergebnisse anhand facheinschlägiger Literatur
- allenfalls auch Vorschläge zu Hilfestellungen für die Familie
Die Stellungnahme enthält eine kurze Darstellung
des Akteninhalts (die Vorgeschichte), den zusammengefassten Erhebungsbericht
(alle Ergebnisse der Erhebungen) sowie die daraus folgende wissenschaftlich
begründete Schlussfolgerung durch die Familiengerichtshilfe als fachliche
Einschätzung und Empfehlung.
Alle
Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe sind ausgebildete Psycholog:innen,
Sozialarbeiter:innen oder Bildungs- und Erziehungswissenschaftler:innen.
Zusätzlich zu dieser bereits vorhandenen fachlichen Qualifikation müssen die
Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe eine Einschulung an ihrer
Dienststelle und eine bundesweite Grundausbildung absolvieren. Insgesamt
umfasst die Grundausbildung für Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe 166
Ausbildungseinheiten (á 45 Min.). In diesen wird neben der Vermittlung von
Basiswissen im Familienrecht und dem Außerstreitverfahren auch das Strafrecht
und Jugendgerichtsgesetz thematisiert. Darüber hinaus enthält dieses Curriculum
vertiefende Ausbildungen, die für die Praxisarbeit relevant sind, beispielsweise
zur Gesprächsführung mit Kindern und Erwachsenen, zum Kindeswohl, zum Umgang
mit Gewalt, zur Prozessbegleitung sowie zur richtigen Anwendung der Methoden
der Familiengerichtshilfe. Das Wissen der im Curriculum vermittelten Inhalte
wird durch ein abschließendes Evaluierungsgespräch sichergestellt.
Um die Qualität der Arbeit der Familiengerichtshilfe hoch zu halten, nehmen alle Mitarbeiter:innen laufend Supervision und Intervision in Anspruch und sind verpflichtet, Fortbildungen zu absolvieren.
Dieses umfassende Angebot beinhaltet zahlreiche Fortbildungen zu juristischen und fachlichen Themen wie z. B. Obsorge, Gewaltdynamiken, fachkundiger Umgang mit traumatisierten Menschen bei Gewalterfahrungen, Erziehungsmethoden, Entwicklungsstufen von Kindern und Jugendlichen, interkulturelle Aspekte in der Arbeit der Familiengerichtshilfe etc.
Neben einschlägigen Ausbildungen für Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe stehen auch Richter:innen zahlreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Familienrecht und Jugendstrafrecht zur Verfügung. In den Jahren 2022 und 2023 bot die Justiz den Mitarbeiter:innen in über 100 Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen Möglichkeiten an, sich im familienrechtlichen Bereich weiterzubilden.
Darüberhinaus gibt es innerhalb der Familien-
und Jugendgerichtshilfe laufend rund 10 Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung
der Standards der Arbeit und der Organisation dieser Einrichtung. Das
Bundesministerium für Justiz führt ebenfalls einen Qualitätssicherungsprozess
durch, in dem grundsätzlich jährlich ein wichtiges Thema der Familien- und
Jugendgerichtshilfe mit externen Expertinnen aufgrund ihrer praktischen
Erfahrungen beleuchtet und weiterentwickelt wird. Zu diesen Expertinnen zählen
z.B. Vertreter:innen der Kinder- und Jugendhilfe, der Rechtsanwaltschaft, der
Richterschaft, der Kinder- und Jugendanwaltschaft und Sachverständige.
Wird Gewalt in der
Familie für die Familiengerichtshilfe sichtbar, so widmen sich die
Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe diesem Thema mit großer Sorgfalt.
Die Familiengerichtshilfe hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, den
aktenkundigen und neu hervorgekommenen Gewaltvorwürfen nachzugehen und sie
darzulegen, um dem:der zuständigen Familienrichter:in eine umfassende
Beurteilungsgrundlage zu liefern und in diesem Sinn nachhaltige, den kindlichen
Entwicklungsinteressen entsprechende Entscheidungen zu ermöglichen. Letztlich
trifft dann das unabhängige Pflegschaftsgericht die Entscheidung über die
Obsorge oder das Kontaktrecht des Kindes.
Die
Familiengerichtshilfe ist keine öffentliche Beratungsstelle, sie arbeitet nur
im Auftrag der Familiengerichte. Anliegen betreffend Unterhalt bzw.
Unterhaltsberechnungen können durch die Familiengerichtshilfe nicht bearbeitet
werden, dafür ist die Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Bei derartigen
Fragen oder Anliegen können Sie sich auch an spezielle
Familienberatungseinrichtungen wenden (familienberatung.gv.at).