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Fragen & Antworten

Auf dieser Seite finden Sie häufige Fragen zur Familien- und Jugendgerichtshilfe und deren Antworten.


Was passiert mit den fachlichen Stellungnahmen der Familiengerichtshilfe?

Jede Stellungnahme der Familiengerichtshilfe wird nach klar definierten Kriterien erstellt, sodass es den Familienrichter:innen ermöglicht wird, ein möglichst umfassendes Bild über die vorliegende Situation zu erhalten. In weiterer Folge entscheidet das Gericht, wie es diese Informationen in die Entscheidungen einfließen lässt. Durch umfassende Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote für Familienrichter:innen stellt die Justiz sicher, dass diese die Stellungsnahmen der Familiengerichtshilfe fachlich versiert einordnen können.

Wie wird sichergestellt, dass die fachlichen Stellungnahmen der Familiengerichtshilfe für das Gericht fachlich nachvollziehbar sind?

Alle Stellungnahmen der Familiengerichtshilfe unterliegen klar definierten Qualitätsstandards. Diese sind per Erlass festgelegt.

Per Erlass werden konkrete Leitlinien für die Erstellung und die notwendigen Inhalte sowie den Aufbau der Stellungnahmen definiert. Um deren Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, ist zB vorgesehen, dass eine fachliche Stellungnahme der Familiengerichtshilfe folgende Punkte enthalten muss:

  • Aufstellung der Termine und Vorgangsweisen (sog. „Aktivitätenkalender“)
  • alle Ergebnisse der Erhebungen
    psychologische Untersuchungsergebnisse (Tests, Fragebögen, Anamnese)
  • Zusammenstellung möglicher Entwicklungen bei gegebenen Alternativen
  • wissenschaftlicher Diskurs der Ergebnisse anhand facheinschlägiger Literatur
  • allenfalls auch Vorschläge zu Hilfestellungen für die Familie

Die Stellungnahme enthält eine kurze Darstellung des Akteninhalts (die Vorgeschichte), den zusammengefassten Erhebungsbericht (alle Ergebnisse der Erhebungen) sowie die daraus folgende wissenschaftlich begründete Schlussfolgerung durch die Familiengerichtshilfe als fachliche Einschätzung und Empfehlung.

Welche (spezielle) Ausbildung durchlaufen Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe?

Alle Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe sind ausgebildete Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen oder Bildungs- und Erziehungswissenschaftler:innen. Zusätzlich zu dieser bereits vorhandenen fachlichen Qualifikation müssen die Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe eine Einschulung an ihrer Dienststelle und eine bundesweite Grundausbildung absolvieren. Insgesamt umfasst die Grundausbildung für Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe 166 Ausbildungseinheiten (á 45 Min.). In diesen wird neben der Vermittlung von Basiswissen im Familienrecht und dem Außerstreitverfahren auch das Strafrecht und Jugendgerichtsgesetz thematisiert. Darüber hinaus enthält dieses Curriculum vertiefende Ausbildungen, die für die Praxisarbeit relevant sind, beispielsweise zur Gesprächsführung mit Kindern und Erwachsenen, zum Kindeswohl, zum Umgang mit Gewalt, zur Prozessbegleitung sowie zur richtigen Anwendung der Methoden der Familiengerichtshilfe. Das Wissen der im Curriculum vermittelten Inhalte wird durch ein abschließendes Evaluierungsgespräch sichergestellt.

Wie läuft die Qualitätssicherung bei der Familiengerichtshilfe?

Um die Qualität der Arbeit der Familiengerichtshilfe hoch zu halten, nehmen alle Mitarbeiter:innen laufend Supervision und Intervision in Anspruch und sind verpflichtet, Fortbildungen zu absolvieren.

Dieses umfassende Angebot beinhaltet zahlreiche Fortbildungen zu juristischen und fachlichen Themen wie z. B. Obsorge, Gewaltdynamiken, fachkundiger Umgang mit traumatisierten Menschen bei Gewalterfahrungen, Erziehungsmethoden, Entwicklungsstufen von Kindern und Jugendlichen, interkulturelle Aspekte in der Arbeit der Familiengerichtshilfe etc.

Neben einschlägigen Ausbildungen für Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe stehen auch Richter:innen zahlreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Familienrecht und Jugendstrafrecht zur Verfügung. In den Jahren 2022 und 2023 bot die Justiz den Mitarbeiter:innen in über 100 Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen Möglichkeiten an, sich im familienrechtlichen Bereich weiterzubilden.

Darüberhinaus gibt es innerhalb der Familien- und Jugendgerichtshilfe laufend rund 10 Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Standards der Arbeit und der Organisation dieser Einrichtung. Das Bundesministerium für Justiz führt ebenfalls einen Qualitätssicherungsprozess durch, in dem grundsätzlich jährlich ein wichtiges Thema der Familien- und Jugendgerichtshilfe mit externen Expertinnen aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen beleuchtet und weiterentwickelt wird. Zu diesen Expertinnen zählen z.B. Vertreter:innen der Kinder- und Jugendhilfe, der Rechtsanwaltschaft, der Richterschaft, der Kinder- und Jugendanwaltschaft und Sachverständige.

Der Vorwurf von Gewalt in der Familie steht im Raum. Wie geht die Familiengerichtshilfe in diesen Fällen vor?

Wird Gewalt in der Familie für die Familiengerichtshilfe sichtbar, so widmen sich die Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe diesem Thema mit großer Sorgfalt. Die Familiengerichtshilfe hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, den aktenkundigen und neu hervorgekommenen Gewaltvorwürfen nachzugehen und sie darzulegen, um dem:der zuständigen Familienrichter:in eine umfassende Beurteilungsgrundlage zu liefern und in diesem Sinn nachhaltige, den kindlichen Entwicklungsinteressen entsprechende Entscheidungen zu ermöglichen. Letztlich trifft dann das unabhängige Pflegschaftsgericht die Entscheidung über die Obsorge oder das Kontaktrecht des Kindes.

Ich habe Fragen bzw. Anliegen zum Unterhalt oder bin mit der aktuellen Kontakt- bzw. Obsorgeregelung unzufrieden. Kann ich mich direkt an die Familiengerichtshilfe wenden?

Die Familiengerichtshilfe ist keine öffentliche Beratungsstelle, sie arbeitet nur im Auftrag der Familiengerichte. Anliegen betreffend Unterhalt bzw. Unterhaltsberechnungen können durch die Familiengerichtshilfe nicht bearbeitet werden, dafür ist die Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Bei derartigen Fragen oder Anliegen können Sie sich auch an spezielle Familienberatungseinrichtungen wenden (familienberatung.gv.at).