Entwicklung der Familien- und Jugendgerichtshilfe
Die Familiengerichtshilfe wurde mit 1. Jänner 2012 an den Standorten Bezirksgericht Innere Stadt Wien, Bezirksgericht Innsbruck, Bezirksgericht Amstetten (zuständig auch für Bezirksgerichte Haag, Waidhofen/Ybbs, Melk, Ybbs/Donau) und Bezirksgericht Leoben (auch zuständig für die Bezirksgerichte Bruck/Mur und Mürzzuschlag) als Modellversuch eingeführt. Aufgrund der guten Erfahrungen wurde die Familiengerichtshilfe gesetzlich verankert und eine österreichweite Umsetzung bis 1. Juli 2014 geplant.
Mit 1. Februar 2013 wurde der Modellbetrieb an den bisherigen Standorten in den Regelbetrieb übernommen und mit dem schrittweisen Ausbau der Familiengerichtshilfe begonnen.
Mit Juli 2013 wurden die Standorte der Familiengerichtshilfe bei den Bezirksgerichten der neun Landeshauptstädte eingerichtet, ergänzt um das Bezirksgericht Wiener Neustadt samt Umland.
Seit 1. Juli 2014 steht die Familiengerichtshilfe österreichweit allen Bezirksgerichten zur Verfügung.
Im Jahr 2015 wurde die Familiengerichtshilfe um die Agenden der Jugendgerichtshilfe erweitert und lauten die Standorte in der Folge „Familien- und Jugendgerichtshilfe“.
Der erste Ausbauschritt erfolgte mit 1. Juni 2015 in den Sprengeln der Oberlandesgerichte Graz und Innsbruck.
Seit 1. Dezember 2015 ist die Jugendgerichtshilfe bundesweit verfügbar.
Für Wien gibt es insofern eine Sonderlösung, als die Agenden der Jugendgerichtshilfe durch die eigenständige Wiener Jugendgerichtshilfe wahrgenommen werden.
Anstellung und Unterbringung der Mitarbeiter*innen der Familiengerichtshilfe
Die Mitarbeiter*innen der Familiengerichtshilfe sind Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen und Pädagog*innen, die über die Justizbetreuungsagentur vertraglich verpflichtet werden.
Die Familiengerichtshilfe ist in von der Justiz zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten untergebracht; deren Infrastruktur steht ihnen ebenfalls zur Verfügung.
1. Jänner 2019