Allgemeines
Familiengerichtshilfe
Die Familiengerichtshilfe ist eine Einrichtung der
österreichischen Justiz. Gibt es Probleme oder Konflikte in Gerichtsverfahren,
die über die Obsorge und/oder das Kontaktrecht geführt werden. Z.B. wenn sich
die Eltern über die Pflege und Erziehung ihres Kindes nicht einig sind und
daher das Gericht anrufen, kann die Familiengerichtshilfe beim Finden einer
Lösung helfen.
Die Familiengerichtshilfe wird stets im Auftrag des Gerichts tätig und stellt diesem psychologisches, pädagogisches und sozialarbeiterisches Fachwissen zur Verfügung. Sie ist keine allgemeine Beratungsstelle.
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist ebenfalls eine Einrichtung der
Justiz und unterstützt die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften im Bereich
der Jugendgerichtsbarkeit. Das bedeutet, sie kommt zum Einsatz, wenn
Jugendliche (14- bis 17-Jährige) oder junge Erwachsene (18- bis 20-Jährige)
einer Straftat beschuldigt werden. Die Jugendgerichtshilfe wird im Regelfall
von Staatsanwaltschaften oder Gerichten beauftragt.