Personalstand in der Justiz
Derzeit (Stand: Jänner 2026) sind in den Personalbereichen der Justiz folgende Planstellen systemisiert:
Bundesministerium für Justiz (Zentralstelle):
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Bedienstete im höheren Dienst sowie Richter:innen und Staatsanwält:innen (einschließlich Zuteilungen) |
227 |
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übrige Bedienstete (einschließlich Zuteilungen) |
199 |
Datenschutzbehörde:
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Bedienstete im höheren Dienst |
31 |
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übrige Bedienstete |
17 |
Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur:
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Richter:innen (einschließlich der Richter:innen im Evidenzbüro des OGH) |
73 |
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Staatsanwältinnen und Staatsanwälte |
19 |
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übrige Bedienstete |
40 |
Justizbehörden in den Ländern:
4 Oberlandesgerichte, 4 Oberstaatsanwaltschaften, 20 Landesgerichte, 16 Staatsanwaltschaften, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), 113 Bezirksgerichte
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Richter:innen |
1.706 |
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Staatsanwältinnen und Staatsanwälte |
450 |
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Richteramtsanwärter:innen |
180 |
| Bedienstete im höheren Dienst | 49 |
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übrige Bedienstete |
4.643 |
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Bundeskartellanwältin bzw Bundeskartellanwalt und Stellvertreter:in |
5 |
Bundesverwaltungsgericht:
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Richter:innen |
220 |
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Bedienstete im höheren Dienst
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189 |
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übrige Bedienstete |
210 |
Justizanstalten: 29 Justizanstalten
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Bedienstete insgesamt |
4.164 |
Konkret sind derzeit (Stand: 1. Jänner 2026) beim Obersten Gerichtshof und bei der Generalprokuratur 131,58 Personen beschäftigt. Bei der Datenschutzbehörde sind 49,00 Bedienstete im Einsatz. Im Planstellenbereich der Justizbehörden in den Ländern sind 7.174,18 Beschäftigte, davon 1.735,53 Richter:innen, 245,95 Richteramtsanwärter:innen und 462,23 Staatsanwält:innen, beim Bundesverwaltungsgericht 612,65 Personen, hievon 226,75 Richter:innen tätig.
Die Erledigung der Aufgaben des Justizressorts wird von 412,30 Mitarbeiter:innen der Zentralstelle unterstützt. 3.904,63 Mitarbeiter:innen versehen ihren Dienst im Strafvollzug.
Die tatsächlich eingesetzten Personalkapazitäten werden in Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) angegeben, die als Messgröße des tatsächlichen Personaleinsatzes dienen und etwa auch Teilauslastungen berücksichtigen. Sie weichen daher zahlenmäßig von den oben dargestellten (systemisierten) Planstellen ab.
Stand: Jänner 2026