Personalstand in der Justiz
Derzeit (Stand: Juli 2020) sind in den Personalbereichen der Justiz folgende Planstellen systemisiert:
Bundesministerium für Justiz (Zentralstelle):
A1-Beamtinnen bzw. A1-Beamte sowie Richter*innen und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte |
175 |
übrige Bedienstete (einschließlich Zuteilungen) |
182 |
Datenschutzbehörde:
A1-Beamtinnen bzw. A1-Beamte |
23 |
übrige Bedienstete |
14 |
Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur:
Richter*innen (einschließlich der Richter*innen im Evidenzbüro des OGH) |
73 |
Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte |
19 |
übrige Bedienstete |
37 |
Justizbehörden in den Ländern: 4 Oberlandesgerichte, 4 Oberstaatsanwaltschaften, 20 Landesgerichte, 16 Staatsanwaltschaften, Wirtschafts- und Korrputionsstaatsanwaltschaft (WKStA), 115 Bezirksgerichte
Richter*innen |
1.656 |
Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte |
425 |
Richteramtsanwärter*innen |
180 |
übrige Bedienstete |
4.604 |
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Bundesverwaltungsgericht:
A1-Beamtinnen bzw. A1-Beamte sowie Richter*innen |
359 |
übrige Bedienstete |
210 |
Justizanstalten: 28
Bedienstete insgesamt |
4.146 |
Konkret sind derzeit (Stand: 1. Juli 2020) beim Obersten Gerichtshof und bei der Generalprokuratur 125,35 Personen beschäftigt. Die Datenschutzbehörde hat 30,50 Bedienstete. Im Bundesverwaltungsgericht sind 521,30 Beschäftigte, hievon 217,75 Richter*innen tätig. Im Planstellenbereich der Justizbehörden in den Ländern sind 6.672,04 Beschäftigte, davon 1.679,55 Richter*innen, 411,85 Richteramtsanwärter*innen und 400,60 Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte tätig. Die Erledigung der Aufgaben des Justizressorts wird von 333,30 Mitarbeiter*innen der Zentralstelle unterstützt. 3.849,60 Mitarbeiter*innen versehen ihren Dienst im Strafvollzug (Personalkapazitäten jeweils in Vollzeitkräften).
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