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Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes

Stand: 1. März 2026

Der Insassenstand umfasst alle in den Justizanstalten verwalteten Insassinnen und Insassen. D.h. er berücksichtigt auch Personen, bei denen die Haft/Anhaltung aktuell nicht in einer Justizanstalt vollzogen wird, wie z.B. jene in Krankenanstalten oder im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).

Insassinnen- bzw. Insassenstand: 9.949

davon weiblich: 703 (7,07 %)

9.025 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in Justizanstalten. (Bei einer Belagsfähigkeit von 8.343 Plätzen entspricht das 108,17 % der Belagskapazität.)

924 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise im elektronisch überwachten Hausarrest.

Verteilung der Insassinnen bzw. Insassen:

- Strafhaft: 6.067 (60,98 %) davon 355 im elektronisch überwachten Hausarrest.

- Untersuchungshaft: 1.835 (18,44 %) davon 1 im elektronisch überwachten Hausarrest.

- Untergebrachte: 1.661 (16,70 %)

  Umfasst alle Personen im Maßnahmenvollzug (§§ 21, 22, 23 StGB).
- Sonstige Haft: 386 (3,88 %) davon 1 im elektronisch überwachten Hausarrest.

 Dabei handelt es sich um den Vollzug von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden sowie   ausländische Behörden (Auslieferungshaft).



Grafische Darstellung der Verteilung:

Insassen Stand März 26