Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes
Stand: 1. März 2026
Der Insassenstand umfasst alle in den Justizanstalten verwalteten Insassinnen und Insassen. D.h. er berücksichtigt auch Personen, bei denen die Haft/Anhaltung aktuell nicht in einer Justizanstalt vollzogen wird, wie z.B. jene in Krankenanstalten oder im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).
Insassinnen- bzw. Insassenstand: 9.949
davon weiblich: 703 (7,07 %)
9.025 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in Justizanstalten. (Bei einer Belagsfähigkeit von 8.343 Plätzen entspricht das 108,17 % der Belagskapazität.)
924 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise im elektronisch überwachten Hausarrest.
Verteilung der Insassinnen bzw. Insassen:
- Strafhaft: 6.067 (60,98 %) davon 355 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untersuchungshaft: 1.835 (18,44 %) davon 1 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untergebrachte: 1.661 (16,70 %)
Umfasst alle Personen im Maßnahmenvollzug (§§ 21, 22, 23 StGB).
- Sonstige Haft: 386 (3,88 %) davon 1 im elektronisch überwachten Hausarrest.
Dabei handelt es sich um den Vollzug von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden sowie ausländische Behörden (Auslieferungshaft).
Grafische Darstellung der Verteilung:
