Was bedeutet Strafvollzug?
Der österreichische Strafvollzug stellt einen modernen Betreuungsvollzug unter Beachtung der Menschenrechte dar. Er dient der Durchführung der seitens der Gerichte festgesetzten Freiheitsstrafen. Primäres Ziel ist hierbei die erzieherische Beeinflussung, um Straftäter:innen bestmöglich ohne weitere Gefahr für die Gesellschaft in diese zurückzuführen (Resozialisierung). Der Strafvollzug soll durch die Abschließung des Täters von der Außenwelt das Unrecht der begangenen Straftat ausgleichen (Tadelsfunktion). Der Strafvollzug sorgt dadurch zudem für die Sicherheit der Gesellschaft.
Es
gibt 28 Justizanstalten und 15 Außenstellen in Österreich.
Die Generaldirektion
Die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz ist für den Strafvollzug zuständig. Sie ist Aufsichts-, und Oberbehörde gegenüber allen Justizanstalten und legt die Grundsätze für den Straf- und Maßnahmenvollzug fest.
Als Oberste Vollzugsbehörde entscheidet sie auch, in welcher Justizanstalt Insass:innen ihre Haftstrafe absitzen.
Die Justizanstalten
Justizanstalten werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Gefängnisse bezeichnet und sind eigene Einrichtungen, in denen
- Strafgefangene ihre Freiheitsstrafen verbüßen (Strafvollzug),
- Untersuchungshäftlinge im Ermittlungsverfahren angehalten werden um z.B. die Vernichtung von Beweismitteln oder ihre Flucht zu verhindern (Untersuchungshaft)
- Personen, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit von der Außenwelt abgeschlossen werden müssen, untergebracht werden (Maßnahmenvollzug).
Insgesamt gibt es österreichweit 28 Justizanstalten. Je nach Art des Freiheitsentzuges) gibt es unterschiedliche, auf die Bedürfnisse bestimmter Insass:innen angepasste Justizanstalten (Sonderanstalten) oder (Sonder-)Abteilungen und Schwerpunkte in den Justizanstalten.
Beispiele:
- Die Justizanstalt Leoben ist eines von 16 landesgerichtlichen Gefangenenhäusern, in denen die Untersuchungshaft und der Strafvollzug von Freiheitsstrafen bis zu 18 Monaten vollzogen werden.
- Die Justizanstalt Stein ist eine von zwei Hochsicherheitsanstalten.
Das Gesetz sieht die getrennte Anhaltung von Jugendlichen und Erwachsenen, Frauen und Männern sowie Insass:innen mit Freiheitsstrafen von mehr als 18 Monaten von jenen bis zu 18 Monaten vor.
Beispiele:
- Die Justizanstalt Schwarzau ist eine reine Frauenanstalt.
- Die Justizanstalt Korneuburg ist für die Untersuchungshaft von Frauen und Männern eingerichtet, die aber in voneinander getrennten Abteilungen angehalten werden.