Bedienstete im Strafvollzug
Für die Erfüllung der Aufgaben des Strafvollzugs sind etwa 4.000 Bedienstete tätig. Die Personalstruktur der Justizanstalten setzt sich aus drei wesentlichen Gruppen zusammen: den Justizwachebediensteten, den Fachdiensten und dem allgemeinen Verwaltungsdienst.
Die zahlenmäßig stärkste Gruppe stellen die Justizwachebediensteten dar; sie machen 78,7 % der Strafvollzugsbediensteten aus.
Die sogenannten Betreuungs- oder Fachdienste umfassen z.B. Psycholog:innen, Ärzt:innen, Pflegepersonal, Sozialarbeiter:innen oder Pädagog:innen; etwa 13,6 % der Strafvollzugsbediensteten sind in der Betreuung tätig.
Der Verwaltungsdienst ist mit administrativen Aufgaben befasst und macht etwa 7,7 % aller Strafvollzugsbediensteter aus.
Die Aufgaben der Justizwachebediensteten orientieren sich wesentlich am Ziel des Strafvollzuges: „Sicherheit“ durch die Beaufsichtigung, Betreuung, Kontrolle, Erziehung, Ausbildung und Resozialisierung der Insass:innen zu gewährleisten. Das gilt einerseits für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Justizanstalten, andererseits aber auch durch die Umsetzung von geeigneten Resozialisierungs- und Reintegrationsmaßnahmen, die wiederum der langfristigen Sicherheit unserer Gesellschaft dienen.
Des Weiteren unterstützen Justizwachebedienstete Insass:innen bei der Bewältigung ihrer Alltagsprobleme und helfen Konflikte zwischen den Häftlingen zu lösen. Sie kontrollieren Hafträume und beaufsichtigen die Insass:innen bei Hofgängen, Überstellungen, Gerichtsterminen oder Arztbesuchen. Ferner kann zu ihren Aufgaben auch das Anleiten der Insass:innen in den Arbeitswerkstätten, das Organisieren des Besuchsdienstes oder der Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden gehören.
In diesen Betreuungsdiensten sind Psycholog:innen, Ärzt:innen, Psychiater:innen, Krankenpfleger:innen, Sozialarbeiter:innen oder Pädagog:innen tätig, die vielfältige Aufgaben im Bereich der Betreuung von Insass:innen wahrzunehmen haben.
So sind sie beispielsweise für die physische und psychische Gesundheitsfürsorge und ‑vorsorge, für Zugangsgespräche und die Krisenbewältigung und Suizidprävention in den Justizanstalten zuständig. Sie unterstützen Insass:innen auch beim Erlernen sozialer und kognitiver Fähigkeiten, bei der Berufsvorbereitung, bei Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen genauso wie in der Entlassungsvorbereitung.
Als zentrale Bildungseinrichtung für den österreichischen Strafvollzug steht die Strafvollzugsakademie zur Verfügung. Diese ist sowohl für die Grund- als auch die Aus- und Fortbildungen aller Strafvollzugsbediensteten zuständig. Neben dem Standort der Strafvollzugsakademie in Wien sind in den Justizanstalten Graz-Karlau, Linz und Stein Außenstellen als Aufnahme- und Ausbildungszentren eingerichtet.
Um in den Justizwachedienst aufgenommen zu werden, muss ein:e Bewerber:in
- mindestens 18 Jahre alt sein und
- die österreichische Staatsbürgerschaft sowie
- im Zeitpunkt des Eintritts in den Bundesdienst einen Führerschein der Klasse B besitzen.
- Wehr- oder zivildienstpflichtige Männer sollten ihren Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet haben.
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf weder ein Straf- oder Disziplinarverfahren anhängig sein, noch dürfen gerichtliche Vorstrafen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen vorliegen.
Die Grundausbildung zum:zur Justizwachebeamt:in besteht derzeit aus fünf Phasen:
- Theoretische Einführung (3 Wochen)
- Praktikum (5 Wochen) zum Sammeln erster praktischer Erfahrungen in der Justizanstalt
- Strafvollzugsakademie (24 Wochen) zum Erlernen des notwendigen Wissens in den Bereichen Recht, Psychologie, Sozialarbeit, Erste Hilfe, Seelsorge usw. sowie Trainings zur Gesprächsführung, Sport, Fachenglisch oder der Umgang mit EDV-Anwendungen
- Dienstphase (16 Wochen) zur Einschulung in den praktischen Aufgabenbereichen in der Justizanstalt
- Wiederholung und Vertiefung (4 Wochen)
Am Ende der Grundausbildung steht eine Dienstprüfung mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Im Laufe des Berufslebens gibt es für Justizwachebeamt:innen die Möglichkeit, die Ausbildung zum Leitenden Justizwachebeamten:zur leitenden Justizwachebeamtin zu absolvieren.
Weitersgibt es die Möglichkeit zivile:r Strafvollzugsbedienstete:r zu werden. Dabei arbeitet man z.B. in Fachdiensten, in der Betreuung von Insassen oder in der Verwaltung.
Ferner ist auch über die Justizbetreuungsagentur (JBA) eine Anstellung als Fachkraft im Strafvollzug möglich. Bei der JBA handelt es sich um eine Anstalt öffentlichen Rechts, deren Aufgabe es u.a. ist, Justizanstalten mit Personal zur Behandlung, Pflege, Erziehung und Betreuung von Insass:innen zu versorgen.