Elektronische Akteneinsicht (eAE)
Die Möglichkeit einer elektronischen Akteneinsicht besteht grundsätzlich schon seit 2004 im Wege von Verrechnungsstellen, war allerdings eingeschränkt auf Parteienvertreter:innen in Zivil- und Exekutionsverfahren und auf die in der elektronischen Fallverwaltung der Justiz „Verfahrensautomation Justiz“ gespeicherten Verfahrensdaten. Im Zuge der Arbeiten von Justiz 3.0 und der Möglichkeit einer vollständig digitalen Aktenführung wurde die elektronische Akteneinsicht komplett überarbeitet, verbessert und an die Bedürfnisse der Abfrageberechtigten, die nun auch die Bürger:innen umfassen, angepasst. Der Gerichtsakt wird nun vollständig wiedergegeben, inklusive aller Schriftsätze, Beilagen und vom Entscheidungsorgan getroffener Verfügungen.
Seit 2018 wird die im Rahmen von Justiz 3.0 neu gestaltete elektronische Akteneinsicht auch direkt im Internet angeboten, womit insbesondere Sachverständigen der Zugriff auf Verfahrensdaten und Akten ermöglicht wurde. Mit Inbetriebnahme von JustizOnline im Jahr 2020 wurden die Funktionen der elektronischen Akteneinsicht auch in die Plattform übergeführt, womit auch berechtigten Bürger:innen der digitale Zugang zu Justiz Akten eröffnet werden konnte.
Neben einer Online-Einsicht in den Akt (bzw. die relevanten Aktenteile) kann der Akt auch als PDF-Datei heruntergeladen werden, das gezielt nach Schlagworten durchsucht werden kann. Für eine leichtere Orientierung wird ein Inhaltsverzeichnis generiert, in dem alle Aktenbestandteile chronologisch nach Ordnungsnummern dargestellt werden. Durch die zunehmende Verfügbarkeit von vollständig digitalen Justiz-Akten sowie den Ausbau der elektronischen Akteneinsicht konnte die Zahl der Einsichtnahmen in Akten massiv gesteigert werden. Dies führt letztlich zu Einsparungen sowohl auf Seiten der Verfahrensbeteiligten als auch auf Seiten der Gerichte.
Elektronische Akteneinsicht im Zivilverfahren
Im Zivilbereich wird den Berechtigten grundsätzlich der gesamte Akt zur Verfügung gestellt. Das System sieht jedoch vielfältige Abstufungen vor und ermöglicht eine - an die individuellen Bedürfnisse angepasste - Zuweisung von Einsichtsrechten. Dabei ist eine zeitliche Einschränkung (zB für Sachverständige während der Zeit der Gutachtenserstellung) ebenso möglich wie eine Einschränkung auf bestimmte Dokumente. Derzeit ist der Zugriff auf streitige Zivilverfahren, Exekutionssachen und Abhandlungsfälle beschränkt.
Elektronische Akteneinsicht im Strafverfahren
Im Strafverfahren erfolgt eine antragsbasierte Akteneinsicht. Nachdem ein Entscheidungsorgan den entsprechenden Antrag bewilligt hat, werden den Berechtigten die genehmigten Aktenbestandteile elektronisch zur Verfügung gestellt.
Links
Liste der Verrechnungsstellen