Firmenbuchabfrage
Das Hauptbuch wird durch Speicherung der Eintragungen in einer zentralen Datenbank, der sogenannten Firmenbuchdatenbank im Bundesrechenzentrum in Wien geführt. Auch die Urkundensammlungen aller Firmenbuchgerichte werden seit vielen Jahren elektronisch geführt.
Der öffentliche Zugang zur Firmenbuch-Datenbank erfolgt entweder im Auftrag des Bundesministerium für Justiz über sogenannte Verrechnungsstellen (Link siehe unten) , bei denen sich der Kunde eine Zugangsberechtigung, einen „Account“ besorgen muss, oder direkt über JustizOnline.
So können Sie das Firmenbuch abfragen und Abschriften daraus erstellen, die mit amtlich hergestellten Firmenbuchauszügen (Firmenbuchgericht, Notare) inhaltlich völlig identisch sind. Die so von Ihnen abgefragten Daten sind immer auf dem letzten Stand und gültig; Sie können nach § 15 UGB darauf vertrauen.
Wer jedoch eine öffentliche Urkunde über den Stand des Firmenbuchs zwecks Vorlage vor einer Behörde etc. benötigt, muss einen beglaubigten Auszug beim Landesgericht (Firmenbuchabteilung) oder Notar erstellen lassen.
Kosten
Die Abfrage des Firmenbuches ist kostenpflichtig. Bei Abfragen über die vom Bundesministeriums für Justiz beauftragten Verrechnungsstellen erfolgt die Verrechnung über diese.
Die Gebühren für die Abfrage richten sich nach der Tarifpost 10 Z IV Gerichtsgebührengesetz (GGG), wobei die Verrechnungsstellen zu den dort angeführten Gebühren einen vom Bundesministerium für Justiz zu genehmigenden Zuschlag in Rechnung stellen dürfen.
Aktueller Firmenbuchauszug |
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Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten |
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Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei Personen oder alphabetische Personenliste |
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European Business Register - Standardauszug |
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Der Firmenbuchauszug bei Gericht kostet 15,00 Euro.
Link: