Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Unter Ausschreibungen finden Sie alle aktuellen Jobangebote innerhalb der Justiz. Falls für Sie derzeit keine passende Stelle ausgeschrieben ist, können Sie den Jobagenten auf der Jobbörse der Republik Österreich nützen. Sobald eine für Sie interessante Stellenausschreibung in der Jobbörse geschaltet wird, werden Sie benachrichtigt.
Sie können sich über die Online–Jobbörse des Bundes bewerben. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Die erforderlichen Unterlagen sind immer in der jeweiligen Jobausschreibung angeführt.
Sie erhalten nach Einreichen Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung. Sodann werden die formalen Voraussetzungen der jeweiligen Position geprüft.
Die österreichische Justiz ist bemüht, das Bewerbungsverfahren so rasch wie möglich durchzuführen. Die Dauer des Bewerbungsprozesses variiert und hängt sowohl von der Anzahl der zu besetzenden Stellen als auch von der Anzahl der Bewerber:innen ab. Wir werden Sie jedoch umgehend informieren, sobald im Bewerbungsprozess neue Informationen vorliegen.
Ob ein Eignungstest erforderlich ist, finden Sie in der jeweiligen Jobausschreibung in der Regel unter dem Punkt „Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges“. Wenn es eines Eignungstests bedarf (so etwa bei Stellenangeboten für Lehrstellen sowie für Positionen wie Diplomrechtspfleger:innen, Gerichtsvollzieher:innen, Bezirksanwält:innen und Bedienstete im Kanzlei- und Supportbereich), wird Ihnen nach Einlangen Ihrer Bewerbung eine Einladung zur Absolvierung desselben zugesandt, der üblicherweise am jeweiligen Oberlandesgericht stattfindet. Überprüft werden dabei unter anderem Kenntnisse im Bereich Text- und Zahlenverständnis. Sie können anonym und unverbindlich einige kurze Demoversionen ausprobieren, um einen Eindruck vom Eignungstest zu gewinnen. Bitte beachten Sie aber, dass das Anforderungsniveau des Tests je nach ausgeschriebener Position variiert.
Nein, das erreichte Ergebnis beim Eignungstest ist für ein Jahr gültig. Nach Ablauf des Jahres können Sie im Zuge einer neuen Bewerbung den Eignungstest erneut durchführen.
Wenn der Test in derselben Testgruppe und innerhalb der vergangenen 12 Monate positiv abgeschlossen wurde, ist keine neuerliche Absolvierung notwendig bzw. möglich. Das erreichte Testergebnis ist für ein Jahr gültig.
Unsere Gehälter sind transparent etwa unter folgender Website für alle frei ersichtlich: Basisinformationen – Besoldung im Bundesdienst – Öffentlicher Dienst.
Bei den einzelnen Berufsgruppen sind die
Einstiegsgehälter als Mindestorientierung angeführt.