Ausbildung
Die
Grundausbildung zur Justizwachebeamtin bzw. zum Justizwachebeamten ist in
mehrere Phase gegliedert:
Sie startet mit einem theoretischen
Ausbildungsblock (Grundlagenphase, 27 Wochen), der das Basiswissen für
die Arbeitswelt des Strafvollzuges vermittelt. Mit der Besichtigung
einer Justizanstalt erhalten die Auszubildenden einen ersten Eindruck
ihres zukünftigen Arbeitsplatzes. In dieser Phase wird das erforderliche Wissen
in einer Vielzahl von Unterrichtsgegenständen vermittelt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Rechtsfächer wie Grundzüge aus Verfassungsrecht, Menschenrechte, Strafvollzugsrecht, Strafrecht, Strafprozessordnung, Exekutivbefugnisse und Sicherheit im Strafvollzug
- Ausgewähltes Basiswissen zu Psychologie, Psychiatrie, Sozialarbeit, Erste Hilfe, Seelsorge
- Trainings zur Gesprächsführung und zum Umgang mit Menschen
- Sport, Einsatz- und Waffentraining
- Fachenglisch und
- Umgang mit strafvollzugsspezifischen EDV-Applikationen
Im Anschluss folgt eine Praxisphase (21 Wochen). In dieser Zeit lernen die Auszubildenden die Arbeitsrealitäten von Justizanstalten kennen. Sie versehen ihren Dienst in jener Justizanstalt, in der sie nach Abschluss ihrer Grundausbildung ihren Beruf ausüben sollen.
Im letzten Teil der Ausbildung (Abschlussphase, 4 Wochen) kehren sie wieder an ihren Ausbildungsstandort zurück. Hier wird das erworbene Wissen wiederholt, vertieft und gefestigt. Den Abschluss der einjährigen Grundausbildung bildet die Dienstprüfung (schriftlich und mündlich).