Gerichtsvollzieher:in
Als Gerichtsvollzieher:in

- sorgen Sie dafür, dass gerichtlich festgestellte Ansprüche durchgesetzt werden
- kommt Ihnen als Vollstreckungsorgan eine wesentliche Rolle im Bereich des Exekutionsrechts zu
- sind Ihre Aufgaben insbesondere die Pfändung und Versteigerung beweglicher Sachen, die zwangsweise Räumung von Immobilien und die Durchführung von Zustellungen
Der Einstieg in diesen Tätigkeitsbereich erfolgt als Gerichtsvollzieher:in in Ausbildung. In dieser Funktion erhalten Sie eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung, ehe Sie mit der eigentlichen Tätigkeit als Gerichtsvollzieher:in beginnen.
Ihr Profil
- Sie verfügen über die österreichische Staatsbürgerschaft
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. einen Pflichtschulabschluss
- Sie verfügen über gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse
- Sie sind ein Organisationstalent, entscheidungsfreudig, verlässlich und sozial kompetent
- Sie haben eine gefestigte Persönlichkeit und agieren auch in emotionalen und konfliktträchtigen Situationen souverän
Ihre Perspektive
- selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Arbeiten mit eigenem Vollzugsgebiet
- Flexibilität
- ein sicherer Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen und vielfältigen Aufgaben
- Möglichkeit zur Telearbeit
- eine fundierte Berufsausbildung in der Justiz sowie umfangreiche auch persönlichkeitsbildende Fortbildungsmöglichkeiten
- Sonderurlaub und Sozialleistungen, wie zB. Pluxee-Gutscheine, Bildschirmbrille, Fahrtkostenzuschuss, Supervision, Coaching und vieles mehr
Das Gehalt von Gerichtsvollzieher:innen beträgt zu Beginn der Ausbildung zumindest EUR 2.504,80. Nach Ablegung der erforderlichen Dienstprüfung und Zuweisung eines eigenen Vollzugsgebietes – in der Regel nach etwa 2 Jahren – erhalten Sie ein Gehalt von zumindest EUR 2.839,80 wobei noch leistungsbezogene Vollzugsgebühren hinzukommen (Stand: Jänner 2025). Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt außerdem noch eine Gefahrenzulage. Zu beachten ist, dass sich das jeweilige Gehalt durch anrechenbare Vordienst- und Dienstzeiten erhöhen kann.