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Bezirksanwältin oder Bezirksanwalt

Bezirksanwalt

Als Bezirksanwältin bzw. Bezirksanwalt

  • betreuen Sie federführend bezirksgerichtliche Strafverfahren und bilden so einen wichtigen Teil der Staatsanwaltschaften
  • führen Sie in enger Kooperation mit der Kriminalpolizei Ermittlungen durch, um Straftaten aufzuklären
  • entscheiden Sie darüber, ob ein Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird
  • verhandeln Sie im Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht und verfassen Rechtsmittel

Der Einstieg in diesen Tätigkeitsbereich erfolgt als Bezirksanwältin bzw. Bezirksanwalt in Ausbildung. In dieser Funktion erhalten Sie eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung.

Ihr Profil

  • Sie verfügen über die österreichische Staatsbürgerschaft
  • Sie haben die Matura oder die Berufsreifeprüfung absolviert
  • Sie interessieren sich für strafrechtliche Themen
  • Sie sind teamfähig, verlässlich und sozial kompetent
  • Sie sind entscheidungsfreudig und haben eine gefestigte Persönlichkeit
  • Sie glänzen durch Ihre präzise Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift

Ihre Perspektive

  • eine sinnstiftende Tätigkeit an einem sicheren Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen und spannenden Aufgaben
  • eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Arbeiten unter der Leitung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
  • Flexibilität durch attraktive Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
  • digitales Arbeiten mit modernsten Arbeitsmitteln (elektronischer Akt) sowie Telearbeitsmöglichkeit
  • ein attraktives Bonifikationsmodell
  • eine fundierte Grundausbildung sowie eine weiterführende Berufsausbildung samt umfangreicher auch persönlichkeitsbildender Fortbildungsmöglichkeiten
  • Sonderurlaub und Sozialleistungen, wie zB. Pluxee-Gutscheine, Bildschirmbrille, Fahrtkostenzuschuss, Supervision, Coaching und vieles mehr


Das Gehalt von Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälten beträgt ohne Dienstprüfung zumindest EUR 2.695,50 und mit Dienstprüfung zumindest EUR 3.065,20, wobei zu beachten ist, dass sich das Gehalt aufgrund anrechenbarer Vordienst- und Dienstzeiten erhöhen kann (Stand: Oktober 2024).


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