Bezirksanwältin oder Bezirksanwalt
Als Bezirksanwältin oder Bezirksanwalt
- betreuen Sie federführend bezirksgerichtliche Strafverfahren
- übernehmen Sie viele staatsanwaltschaftliche Aufgaben
- führen Sie gemeinsam mit der Kriminalpolizei Ermittlungen durch, um Straftaten aufzuklären
- entscheiden Sie über die Erhebung eines Strafantrages, verhandeln im Hauptverfahren und verfassen Rechtsmittel
Der Einstieg in diese Tätigkeitsbereiche erfolgt als Bezirksanwältin oder Bezirksanwalt in Ausbildung. In dieser Funktion erhalten Sie eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung, ehe Sie mit der eigentlichen Tätigkeit als Bezirksanwältin oder Bezirksanwalt beginnen. (Hier finden Sie genauere Informationen zur Ausbildung .)
Ihr Profil
- Sie haben eine gefestigte Persönlichkeit und sind auch unter Zeitdruck belastbar
- Sie sind ein Organisationstalent, entscheidungsfreudig, verlässlich und sozial kompetent
- Sie glänzen durch Ihre präzise Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Sie verfügen über die österreichische Staatsbürgerschaft und Matura bzw. die Bereitschaft, diese zeitnah zu absolvieren
Ihre Perspektive
- Eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten mit flexiblen Arbeitszeiten zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
- Ein sicherer Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen und herausfordernden Tätigkeitsfeldern
- Eine fundierte Grundausbildung und eine weiterführende Berufsausbildung
- Umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
- Eine leistungsgerechte Entlohnung im Rahmen des Gehaltsschemas des Bundes
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Möglichkeit zur Telearbeit, abhängig vom Ausbildungsstand und der:dem Ausbildungs-Bezirksanwalt:Bezirksanwältin
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Ein attraktives Bonifikationsmodell
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Sonderurlaub und Sozialleistungen, wie zB. Pluxee-Gutscheine, Bildschirmbrille, Fahrtkostenzuschuss, Supervision, Coaching und vieles mehr.
Aktuelle Ausschreibungen für diese Berufsgruppe
Veröffentlichungen zu den Besetzungsvorgängen
Ergebnisse der Begutachtungskommissionen zur Betrauung mit Arbeitsplätzen von Beamtinnen, Beamten und Vertragsbediensteten
Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz
Betrauungsergebnisse für Arbeitsplätze von Beamtinnen, Beamten und Vertragsbediensteten
Veröffentlichung gemäß § 15 Abs. 4 Ausschreibungsgesetz
Weitere Informationen
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