Medienarbeit im Ressort
Die Medienarbeit des Ressorts richtet sich - neben den gesetzlichen Bestimmungen – nach den Bestimmungen des Medienerlasses 2016, der Ihnen nebenstehend als Download zur Verfügung steht.
Die Medienarbeit für die Bundesministerin für Justiz erfolgt durch deren Pressesprecher:innen.
Ferner ist im Bundesministerium für Justiz die Ressortmediensprecherin angesiedelt, die die Medien allgemein über Struktur, Rahmenbedingungen, Aufgaben, Aktivitäten, Leistungen und Herausforderungen des Ressorts informiert, juristische Hintergründe erklärt und den Medien die zuständigen Ansprechpartner innerhalb des Ressorts vermittelt.
Bei den größeren Gerichten, allen Staatsanwaltschaften und Justizanstalten sind Medienstellen eingerichtet, die mit der Information der Medien über Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. Verfahren) betraut sind.
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