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Medieninformation des Oberlandesgerichts Wien zur „Causa Kurz“

Aufhebung des  Schuldspruchs in der Berufungsverhandlung

Medieninformation des Oberlandesgerichts Wien zur „Causa Kurz“ vom 26. Mai 2025 Das Oberlandesgericht Wien hob in der heutigen Berufungsverhandlung den Schuldspruch des Sebastian Kurz wegen falscher Beweisaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates (§ 288 Abs 1 und 4 StGB) auf und sprach ihn vom Anklagevorwurf frei. 

Die Berufung des Mag. Bernhard Bonelli, MBA wurde verworfen und der erstinstanzliche Schuldspruch (sechs Monate Freiheitsstrafe, deren Vollzug für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde) bestätigt. 

Es konnte weder eine Befangenheit des Erstrichters, noch der Anschein einer solchen festgestellt werden. 

Der Freispruch von Sebastian Kurz erfolgte, weil der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage nicht erfüllt war, zumal Sebastian Kurz die Entscheidungsfrage der Nationalratsabgeordneten, „ob er selbst (Anmerkung: in die Besetzung des Aufsichtsrates der ÖBAG) eingebunden war“, mit „Ja“ richtig und vollständig beantwortet hat. Durch diese Antwort wurden keine erheblichen Tatsachen verschwiegen. 

Das Urteil bezüglich Mag. Bonelli hielt demgegenüber einer Überprüfung stand. Es lagen weder Verfahrensfehler, noch eine kritikwürdige Beweiswürdigung oder eine fehlerhafte rechtliche Beurteilung vor. Die vom Erstgericht verhängte moderate Strafe war schuld- und tatangemessen. 

Das Urteil ist rechtskräftig. 


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