Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 ist die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften eine eigenständige Behörde, die dem Bundesministerium für Justiz nachgeordnet wird.
Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften hat insbesondere darauf zu achten, dass die Verwertungsgesellschaften die ihr nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz obliegenden Aufgaben und Pflichten gehörig erfüllen.
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