Schutzmaßnahmen für Notbetrieb an Gerichten verlängert
Justizministerin Alma Zadić verstärkt den internen Kanzleibetrieb. Darüber hinaus werden Pläne für eine sichere Verhandlungstätigkeit an den Gerichten entwickelt.
"Österreichs Gerichtsbetrieb wird die
kommenden Wochen weiterhin stark eingeschränkt stattfinden. Dringende
Verhandlungen wird es wie bisher in der Coronakrise geben; im Hintergrund wird
intensiv aufgearbeitet werden", so Justizministerin Alma Zadić. "Im
Zentrum der Maßnahmen steht sowohl die unabhängige Rechtsprechung im Krisenfall
zu garantieren, als auch die Gesundheit der Bediensteten und Verfahrensparteien
zu schützen."
Die Corona-Maßnahmen, die ab Dienstag, den 14. April 2020 für den
Gerichtsbetrieb gelten, sehen folgendermaßen aus:
Ausweitung des internen Kanzleibetriebs
Der interne Kanzleibetrieb wird in Maßen ausgeweitet. Diese erste vorsichtige
Maßnahme ermöglicht, dass künftig auch nicht dringende Akten weitergereicht
werden können. Eingehende Dokumente können verarbeitet werden und schriftliche
Erledigungen durch Richter*innen und Staatsanwält*innen abgefertigt werden.
Damit wird ein weiteres Anwachsen des Aktenrückstandes verhindert, der durch
den Notbetrieb entstanden ist.
Parteienverkehr weiterhin eingeschränkt
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Bewegungsfreiheit zumindest bis Ende
April stark eingeschränkt. Dieser Bestimmung entsprechend bleibt daher der Parteienverkehr
vorerst auf die elementaren Verfahrens- und Parteienrechte beschränkt.
Akteneinsicht oder fristwahrende Anträge und Eingaben sind nach telefonischer
Voranmeldung weiterhin möglich.
Gerichtsverhandlungen in dringenden Fällen
Im Einklang mit den übrigen Maßnahmen der Bundesregierung finden
Gerichtsverhandlungen weiterhin nur in besonders dringenden Ausnahmefällen
statt. Das ist bei Strafverhandlungen der Fall, wenn sich die bzw. der
Beschuldigte in Haft befindet. Sollten die technischen Voraussetzungen gegeben
sein, findet die Vernehmung per Videokonferenz statt. Dafür werden Lizenzen für Zoom Business zur Verfügung gestellt und justizinterne Infrastruktur genutzt. Auch in Verfahren wegen
häuslicher Gewalt, Unterbringungs- oder Insolvenzsachen soll möglichst
verhandelt werden. Abgesehen von diesen Fällen werden die Richter*innen jeweils
nach einer Interessen- und Gefahrenabwägung entscheiden, ob eine
Gerichtsverhandlung abgehalten werden soll.
Weitere Schutzmaßnahmen
Im Eingangsbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden je nach
Verfügbarkeit Schutzmasken ausgegeben werden. Im Gerichtsgebäude gilt die
Einhaltung des Mindestabstands. Um dies gewährleisten zu können, wird die
Anzahl der im Gebäude gleichzeitig anwesenden Personen in einem überschaubaren
Maß gehalten werden.
Ausblick
"Die Situation wird laufend neu bewertet und im Einklang mit den Maßnahmen
der Bundesregierung stehen. Um die nächsten Schritte sicher vorzubereiten, wird
ab 14. April 2020 in sämtlichen Dienststellen der Justiz evaluiert, inwieweit
die vorhandene Infrastruktur einen sicheren Verhandlungsbetrieb zulässt und welche
weiteren Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll und umsetzbar sind", so
Justizministerin Zadić abschließend.