Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes
Stand: 1. Mai 2025
Der Insassenstand umfasst alle in den Justizanstalten verwalteten Insassinnen und Insassen. D.h. er berücksichtigt auch Personen, bei denen die Haft/Anhaltung aktuell nicht in einer Justizanstalt vollzogen wird, wie z.B. jene in Krankenanstalten oder im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).
Insassinnen- bzw. Insassenstand: 9.915
davon weiblich: 686 (6,92 %)
8.986 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in Justizanstalten. (Bei einer Belagsfähigkeit von 8.263 Plätzen entspricht das 108,75 % der Belagskapazität.)
929 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise im elektronisch überwachten Hausarrest.
Verteilung der Insassinnen bzw. Insassen:
- Strafhaft: 6.218 (62,71 %) davon 385 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untersuchungshaft: 1.809 (18,25 %) davon 4 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untergebrachte: 1.534 (15,47 %)
Umfasst alle Personen im Maßnahmenvollzug (§§ 21, 22, 23 StGB).
- Sonstige Haft: 354 (3,57 %) davon 2 im elektronisch überwachten Hausarrest.
Dabei handelt es sich um den Vollzug von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden sowie ausländische Behörden (Auslieferungshaft).
Grafische Darstellung der Verteilung: