Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes
Stand: 1. Juli 2025
Der Insassenstand umfasst alle in den Justizanstalten verwalteten Insassinnen und Insassen. D.h. er berücksichtigt auch Personen, bei denen die Haft/Anhaltung aktuell nicht in einer Justizanstalt vollzogen wird, wie z.B. jene in Krankenanstalten oder im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).
Insassinnen- bzw. Insassenstand: 9.900
davon weiblich: 682 (6,89 %)
8.970 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in Justizanstalten. (Bei einer Belagsfähigkeit von 8.257 Plätzen entspricht das 108,64 % der Belagskapazität.)
930 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise im elektronisch überwachten Hausarrest.
Verteilung der Insassinnen bzw. Insassen:
- Strafhaft: 6.171 (62,34 %) davon 369 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untersuchungshaft: 1.787 (18,05 %) davon 5 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untergebrachte: 1.562 (15,78 %)
Umfasst alle Personen im Maßnahmenvollzug (§§ 21, 22, 23 StGB).
- Sonstige Haft: 379 (3,83 %) davon 2 im elektronisch überwachten Hausarrest.
Dabei handelt es sich um den Vollzug von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden sowie ausländische Behörden (Auslieferungshaft).
Grafische Darstellung der Verteilung: