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Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes

Stand: 1. April 2026

Der Insassenstand umfasst alle in den Justizanstalten verwalteten Insassinnen und Insassen. D.h. er berücksichtigt auch Personen, bei denen die Haft/Anhaltung aktuell nicht in einer Justizanstalt vollzogen wird, wie z.B. jene in Krankenanstalten oder im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).

Insassinnen- bzw. Insassenstand: 10.070

davon weiblich: 730 (7,25 %)

9.102 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in Justizanstalten. (Bei einer Belagsfähigkeit von 8.321 Plätzen entspricht das 109,39 % der Belagskapazität.)

968 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise im elektronisch überwachten Hausarrest.

Verteilung der Insassinnen bzw. Insassen:

- Strafhaft: 6.122 (60,79 %) davon 377 im elektronisch überwachten Hausarrest.

- Untersuchungshaft: 1.878 (18,65 %) davon 1 im elektronisch überwachten Hausarrest.

- Untergebrachte: 1.676 (16,64 %)

  Umfasst alle Personen im Maßnahmenvollzug (§§ 21, 22, 23 StGB).
- Sonstige Haft: 394 (3,91 %) davon 2 im elektronisch überwachten Hausarrest.

 Dabei handelt es sich um den Vollzug von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden sowie   ausländische Behörden (Auslieferungshaft).



Grafische Darstellung der Verteilung:

Insassen Stand April 26