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Mediator:innen

Zivilrechtsmediation

Das Bundesministerium für Justiz führt die

  • Liste der Mediator:innen und die
  • Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge.

Mediation ist der freiwillige Versuch, mit einem fachlich ausgebildeten neutralen Vermittler die Kommunikation zwischen Streitparteien zu fördern und eine selbst verantwortete Lösung zu finden. Rechtsquelle ist das Zivilrechts-Mediations-Gesetz.

Nur die Befassung einer eingetragenen Mediatorin bzw. eines eingetragenen Mediators

  • garantiert die Vertraulichkeit, weil eingetragene Mediator:innen über den Inhalt der Mediation nicht vor Gericht aussagen müssen; 
  • bewirkt, dass während der Mediation Verjährungsfristen gehemmt sind. 


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