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Gericht/Pflegschaftsgericht

Das für die Erwachsenenvertretung zuständige Gericht wird auch Pflegschaftsgericht genannt. Es ist jeweils jenes Bezirksgericht zuständig, in dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das ist dort, wo die Person ihren Lebensmittelpunkt hat und sich hauptsächlich aufhält (bei längeren Heim- oder Krankenhausaufenthalten zum Beispiel auch in dieser Einrichtung). 

Die Bezirksgerichte bieten in der Regel jeden Dienstag Vormittag Amtstage an, wo konkrete Anträge und Erklärungen eingebracht werden können. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Gericht über die jeweiligen Gepflogenheiten.

Das für eine bestimmte Gemeinde zuständige Bezirksgericht finden Sie hier.