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Gesetzliche Vertretung

Vertretung wird auch Stellvertretung genannt. Ein*e Vertreter*in handelt im Namen der vertretenen Person. Unter gesetzlicher Vertretung sind jene Vertretungsarten zu verstehen, die einer gewissen gerichtlichen Kontrolle unterworfen sind. Dies gilt für die Vorsorgevollmacht (aber sehr eingeschränkt) und für jede Art der Erwachsenenvertretung.