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Das Hauptverfahren

Die im Juli 2016 von der WKStA beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebrachte Anklage wurde nach Behandlung der Einsprüche durch das Oberlandesgericht Wien im April 2017 rechtswirksam.

Im Mai 2017 brachte die Staatsanwaltschaft Wien ihre Anklage in der Causa Telekom ein, die in das BUWOG-Verfahren einbezogen wurde.

Im Dezember 2017 erhob die WKStA schließlich eine weitere Anklage gegen einen Angeklagten wegen des Verdachts des Prozessbetrugs.

Die Hauptverhandlung begann am 12. Dezember 2017.

Zusammensetzung des Schöffensenats

Für das Hauptverfahren war das Landesgericht für Strafsachen Wien als Schöffengericht zuständig. Ein Schöffensenat setzt sich aus zwei Berufsrichter*innen und zwei Schöff*innen zusammen. Eine*r der Berufsrichter*innen führt den Vorsitz. Der Schöffensenat entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt die für die bzw. den Angeklagten günstigere Meinung.

Schöff*innen sind wie Geschworene sogenannte Laienrichter*innen. Diese werden aus grundsätzlich allen in der Wählerevidenz eingetragenen österreichischen Staatsbürger*innen im Alter zwischen 25 und 65 Jahren nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Ausübung dieses Amtes ist eine Staatsbürgerpflicht. Gewisse Personen sind davon jedoch ausgeschlossen, etwa wenn sie die Gerichtssprache nicht ausreichend beherrschen, das Amt wegen ihres Gesundheitszustands nicht ausüben können oder bei bestimmten Vorstrafen. Auch bestimmte Amtsträger*innen und Angehörige des Rechtsanwalts- oder Notarstandes kommen nicht in Betracht.

Zahlreiche Ersatzschöff*innen

Jene Richter*innen, die letztlich das Urteil fällen, müssen während der gesamten Hauptverhandlung anwesend gewesen sein. Dies gilt sowohl für die Berufsrichter*innen, als auch für die Schöff*innen und folgt aus dem Unmittelbarkeitsgrundsatz.

Weil stets die Möglichkeit besteht, dass ein*e Richter*in während eines langen Verfahrens ausfällt, wurden dem Prozess auch eine Ersatzrichterin und zehn Ersatzschöff*innen beigezogen.

Corona-Pandemie führte zu Verzögerung

Neben den Angeklagten wurden in der Hauptverhandlung mehr als 150 Zeug*innen vernommen.

Der Abschluss des Prozesses verzögerte sich zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie. Im Frühjahr 2020 war die Fortsetzung der Verhandlung deshalb wochenlang nicht möglich. Nach insgesamt 168 Verhandlungstagen wurde die Verhandlung am 15. Oktober 2020 geschlossen.

Danach fanden die nicht-öffentlichen Beratungen des Schöffensenats (vorsitzende Richterin, beisitzender Richter zwei Schöff*innen) zur Urteilsfindung statt.

Am 4. Dezember 2020 verkündete das Schöffengericht des Landesgerichts für Strafsachen Wien schließlich ein Urteil. 


Weitere Informationen zum Hauptverfahren erteilt die Medienstelle des Landesgerichts für Strafsachen Wien.


Relevante Rechtsvorschriften:
§ 32 StPO: Das Landesgericht als Schöffengericht
§§ 40-41 StPO: Vorsitz und Abstimmung in den Senaten