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Psychologische Begutachtung

Die psychologische Begutachtung dient der Überprüfung der persönlichen Eignung für den Justizwachdienst. Grundhaltungen, Werte und soziale Kompetenzen der Bewerber/innen werden dabei erörtert.

Die psychologische Begutachtung beginnt als Gruppentestung. Die Prüfung des Leistungsbereiches umfasst sechs Testverfahren. Bei der Begutachtung des Persönlichkeitsbereiches kommen sieben Verfahren zur Anwendung. Diese setzen sich aus zwei objektiven Persönlichkeitstests, vier Fragebögen und der Exploration zusammen.