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Erwachsenenschutzverein

Das sind Vereine, die zahlreiche beratende und abklärende Aufgaben im Erwachsenenschutzrecht übernehmen und von der öffentlichen Hand gefördert werden. In Österreich gibt es vier Erwachsenenschutzvereine, die jeweils regionale Standorte haben. Sämtliche Vertretungsarten – ausgenommen die gerichtliche Erwachsenenvertretung – können nicht nur bei Notariat und Rechtsanwaltskanzlei, sondern auch vor den Erwachsenenschutzvereinen errichtet und registriert werden. Speziell geschulte Mitarbeiter*innen können hier zu Vertretende und Angehörige oder Interessierte beraten und informieren. Die Vereine bieten auch Schulungen für Angehörige an. 

Vor jeder gerichtlichen Erwachsenenvertretung führen die Vereine im Bestellungsverfahren im Auftrag des Gerichts eine Abklärung durch. 

Die Erwachsenenschutzvereine können auch als gerichtliche Erwachsenenvertretung bestellt werden. Dies soll vor allem in den Fällen geschehen, wo mit der Vertretung besondere Anforderungen verbunden sind. Außerdem vertreten sie in gerichtlichen Genehmigungsverfahren, zum Beispiel bei einer medizinischen Behandlung einer nicht entscheidungsfähigen Person, die Interessen der bzw. des Betroffenen.