Prozessbegleitung – Fachliche Qualifikation
Die Ausbildung zur:zum Prozessbegleiter:in erfolgt in einem neuntägigen Lehrgang, der in der Regel dreimal jährlich angeboten wird. Dadurch können jährlich bis zu 75 Mitarbeiter:innen von Prozessbegleitungseinrichtungen ausgebildet werden. Für die erforderlichen weiteren fachlichen Qualifikationen wird auf die Qualitätsstandards verwiesen.
Zu den Terminen der einzelnen Ausbildungslehrgänge siehe https://www.clc.or.at/de/grundausbildung-fuer-psychosoziale-prozessbegleiter-innen.
Der erste Ausbildungslehrgang wurde im Rahmen einer Bachelorarbeit analysiert. Das Dokument „Analyse der Evaluation des 1. Lehrganges für Psychosoziale Prozessbegleitung (2015/16) anhand theoretischer Aspekte der Erwachsenenbildung“ kann bei der Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche abgerufen werden.
Stand: Jänner 2021