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Justizwachebedienstete und Justizwachebediensteter

Justizwachebeamte
Justizwachebeamte

gebaerdensprache  Inhalt in Gebärdensprache

Als Justizwachebeamtin oder Justizwachebeamter

  • sorgen Sie für eine umfassende Sicherheit in und außerhalb der Justizanstalt
  • sind Sie in unterschiedlichen und abwechslungsreichen Betätigungsfeldern tätig, wie zum Beispiel im Abteilungs-, Betriebs-, Wachzimmer- oder Werkstättendienst, in der Beaufsichtigung oder als Mitglied einer Justizwacheeinsatzgruppe bzw. Betriebsfeuerwehr/Brandschutzgruppe
  • leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Resozialisierung und Reintegration der Insassinnen und Insassen und arbeiten dabei intensiv mit speziell ausgebildetem Fachpersonal zusammen.

Der Einstieg in diese Tätigkeitsbereiche erfolgt als Vertragsbedienstete:r des Bundes. Sie erhalten eine einjährige fundierte theoretische und praktische Ausbildung, ehe Sie mit der eigentlichen Tätigkeit als Justizwachebeamtin oder Justizwachebeamter beginnen.

Die Aufgaben von Justizwachebediensteten beinhalten verschiedenste Tätigkeiten im Bereich der Aufsicht und Betreuung von Untersuchungshäftlingen, Strafgefangenen und Personen, die in einer vorbeugenden Maßnahme in einer Österreichischen Justizanstalt (Gefängnis) untergebracht sind. Bei der Berufsausübung wird eine professionelle, menschenorientierte, flexible und konsequente Arbeitsweise erwartet.


Ihre Perspektive

  • Eine attraktive, die Leistung honorierende Entlohnung im Rahmen des Gehaltsschemas des Bundes
  • Ein sicherer Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen und herausfordernden Tätigkeiten
  • Umfassende Ausbildungen sowie umfangreiche Fortbildungs- und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten


Ihr Profil

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Führerschein der Klasse B. (Dieser kann auch während der Grundausbildung nachgereicht werden. Der Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B gilt jedoch als Voraussetzung für die Zulassung zur Dienstprüfung.)
  • Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes ist erwünscht (das Erlöschen der Zivildienstpflicht ist gemäß § 6b Zivildienstgesetz zu beantragen)
  • Kein laufendes Straf- oder Disziplinarverfahren; keine strafgerichtlichen Vorstrafen oder schwerwiegenden disziplinären Verurteilungen
  • Abklärung der Vertrauenswürdigkeit durch eine Sicherheitsüberprüfung gemäß § 55 ff SPG
  • Ausreichende Rechen- und Rechtschreibkenntnisse
  • Körperliche Eignung
  • Ausreichende Sehleistung
  • Gepflegtes Erscheinungsbild (Tätowierungen dürfen keinen bedenklichen Inhalt haben; sichtbarer Körperschmuck muss abnehmbar sein)
  • Hohes Maß an psychischer Belastbarkeit
  • Körperliche Fitness: Die körperliche Fitness wird im Rahmen der Grundausbildung überprüft und stellt eine Voraussetzung für die Zulassung zur Dienstprüfung dar.