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Das BUWOG-Verfahren

Am 4. Dezember 2020 wurde im sogenannten „BUWOG-Verfahren“ das Urteil verkündet. Dieses Strafverfahren wurde seit Beginn der Ermittlungen im Jahr 2009 von einem außergewöhnlichen Interesse der Medien und der Öffentlichkeit begleitet. Finden Sie hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen rund um dieses Verfahren.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) brachte am 20. Juli 2016 beim Landesgericht für Strafsachen Wien eine Anklageschrift gegen einen früheren Bundesminister und zahlreiche weitere Personen ein.

Inhalt der Anklage waren Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften, unter anderem der BUWOG. Konkret wurde den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten das Verkaufsverfahren bis zur Erteilung des Zuschlags in unterschiedlichen Beteiligungsformen beeinflusst, motiviert durch versprochene und geleistete Bestechungszahlungen.

Ein weiterer Anklagevorwurf betraf die Auswahl des Linzer Terminal Towers als neuen Standort der örtlichen Finanzdienststellen: Die Angeklagten hätten pflichtwidrig und parteilich Einfluss auf diese Auswahl und den daran anschließenden Mietvertragsabschluss genommen, wobei dem ebenfalls Bestechungszahlungen zugrunde gelegen seien.

Zwei weitere Themen in das Verfahren einbezogen

Die Einbeziehung weiterer Verfahren betraf zunächst die Causa Telekom, in der ursprünglich die Staatsanwaltschaft Wien die Anklage erhob. Dabei geht es um den Vorwurf, das Unternehmen habe mit Hilfe eines Angeklagten über dessen Unternehmen „schwarze Kassen“ gebildet, aus denen Politiker*innen „angefüttert“ worden sein sollen.

Schließlich wurde eine Anklage der WKStA gegen einen Angeklagten einbezogen, die den Vorwurf des Prozessbetrugs im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Villa betraf.

Im Folgenden wird der Einfachheit halber schlicht vom „BUWOG-Verfahren“ die Rede sein.

Zuletzt 14 Personen auf der Anklagebank

Eine Anklage wurde zunächst gegen 16 Personen eingebracht. Das Oberlandesgericht Wien stellte über Einspruch gegen die Anklage das Verfahren gegen eine dieser Personen ein. Durch die Einbeziehung der Causa Telekom kamen drei Angeklagte hinzu. Im Laufe des Hauptverfahrens ist ein Angeklagter verstorben. Ein weiterer Angeklagter schied wegen Verhandlungsunfähigkeit aus, hinsichtlich eines weiteren wurde das Verfahren mit Diversion rechtskräftig erledigt. Ein Angeklagter wurde bereits rechtskräftig freigesprochen. Auf der Anklagebank saßen daher bei der Urteilsverkündung am 4. Dezember 2020 noch 14 Personen.

Rechtliche Beurteilung durch die Anklagebehörde

Die WKStA wertete die Anklagevorwürfe rechtlich als Untreue, Geschenkannahme durch Beamte, Bestechung, Unterschlagung, Beweismittelfälschung, versuchte Begünstigung sowie Geldwäscherei. Es wurde auch der Verfall jener Vermögenswerte beantragt, die mit den genannten Korruptionsvorwürfen in Zusammenhang stehen.

Der laut Anklage verursachte Gesamtschaden belaufe sich auf rund 10 Millionen Euro. Der Strafrahmen für die zur Last gelegten Delikte beträgt 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.


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Informationen zum Ermittlungsverfahren
Informationen zur Rolle des Oberlandesgerichts Wien
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