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Datenschutzrat nimmt seine Tätigkeit auf

Neukonstituierung des Datenschutzrates und Wahl des Vorsitzenden sowie seiner Stellvertreter

In der konstituierenden Sitzung des Datenschutzrates wurde am 2. Dezember 2019 Abg.z.NR Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) zum Vorsitzenden einstimmig wieder gewählt. Ofenauer war bereits in der abgelaufenen Funktionsperiode des Datenschutzrates seit 2018 Vorsitzender des Datenschutzrates.

Als stellvertretende Vorsitzende wurden in der konstituierenden Sitzung 1. Stv. Klubvorsitzender Abg.z.NR Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) und Abg.z.NR a.D. Werner Herbert (FPÖ) gewählt.

Der Datenschutzrat hat weiters zwei nationale oder internationale Experten aus dem Bereich des Datenschutzes zu benennen. FH-Prof.Univ.Doz.DI Dr. Ingrid Schaumüller-Bichl und Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó wurden einstimmig als Experten benannt. Beide waren bereits in der abgelaufenen Funktionsperiode als Experten im Datenschutzrat tätig.

Der Datenschutzrat nimmt zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Datenschutz Stellung, fördert die einheitliche Fortentwicklung des Datenschutzes und berät die Bundesregierung in rechtspolitischer Hinsicht bei datenschutzrechtlich relevanten Vorhaben.

Der Vorsitzende des Datenschutzrates wird bei Vorliegen von datenschutzrelevanten Gesetzesvorhaben den Datenschutzrat einberufen. Stellungnahmen des Datenschutzrates können auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz eingesehen werden.