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Untersuchungshaft über Rene BENKO fortgesetzt

Haftverhandlung wegen Enthaftungsantrag
Aufgrund des Enthaftungsantrages fand heute die sechste Haftverhandlung statt.
Die Untersuchungshaft wurde heute aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Ziffer 3 lit a) und b) StPO fortgesetzt, bis zum 6.10.2025.

 
Zuletzt wurde mit Beschluss vom 26.6.25 die Untersuchungshaft wegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Ziffer 3 lit a) und b) StPO für zwei weitere Monate fortgesetzt. Die WKStA beantragte weiterhin die Fortsetzung der Untersuchungshaft. Aufgrund des Enthaftungsantrages war heute eine Haftverhandlung durchzuführen.

 
Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und Verhältnismäßigkeit.

 
Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich, sohin bis Montag, 11.8.25, 24h. Die WKStA und die Verteidigung gaben jeweils keine Erklärung ab.

 
Allgemeine Information:

Das Gesetz sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen durch das Gericht zu überprüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft (immer noch) vorliegen. Die erste Haftprüfungsverhandlung hat nach (spätestens) 14 Tagen zu erfolgen, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge dann im Abstand von zwei Monaten. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen, der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt. Beschuldigte können jederzeit ihre Enthaftung beantragen, spricht sich die Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung aus, hat eine Haftprüfungsverhandlung stattzufinden.

 

 
Rückfragen & Kontakt:

Landesgericht für Strafsachen Wien
Medienstelle
Mag. Christina Salzborn
christina.salzborn@justiz.gv.at
0676/8989 2 3016 bzw. 4142, 01/401 27/306 001
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