Oberlandesgericht Graz

Öffnungszeiten
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Servicecenter: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
Erreichbarkeit
Adresse
Marburger Kai 49
Parkmöglichkeiten
gibt es in den Kurzparkzonen rund um das Gebäude sowie in den umliegenden Tiefgaragen (Tiefgarage Andreas-Hofer-Platz, Tiefgarage Kunsthaus, Citygarage Weitzer).
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Buslinien der Grazer Verkehrsbetriebe 30, 31, 32, 33, 34, 34E, 35, 39, 40, 67 bis Haltestelle Wielandgasse oder Gebietskrankenkasse (anschließender Fußweg ca. 2 Minuten), oder Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7 bis Haltestelle Jakominiplatz (Fußweg ca. 10 Minuten).
Barrierefreiheit
Zugang
Der gekennzeichnete barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude befindet sich neben dem Haupteingang. Vom Eingangsbereich aus sind alle Stockwerke mit einem Lift barrierefrei erreichbar.
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher/innen werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch