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Nachbarn mit Covid-19 angesteckt: Kärntnerin beging keine grob fahrlässige Tötung

Die Frau hatte ihren Nachbarn mit der Krankheit angesteckt, der verstarb später an den Folgen der Infektion. Nun entschied das OLG Graz, dass die Angeklagte nicht des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung schuldig ist. In Rechtskraft erwachsen war gegen sie bereits ein Schuldspruch wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Dafür erhielt die Kärntnerin nun eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von vier Monaten.

Das Oberlandesgericht Graz hat in einer Berufungsverhandlung am heutigen Dienstag, 20. Mai, entschieden, dass eine Kärntnerin keine grob fahrlässige Tötung begangen hat. Bereits in Rechtskraft erwachsen war ein Schuldspruch wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Das OLG Graz legte hierfür eine Freiheitsstrafe von vier Monaten fest. Diese Strafe wird auf drei Jahre bedingt nachgesehen. Die Kärntnerin hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Das nunmehrige Urteil des OLG Graz ist rechtskräftig. 

Die Frau hatte im Dezember 2021 ihren Nachbarn in St. Veit/Glan mit Covid-19 angesteckt. Der Mann verstarb später an den Folgen der Infektion. In der Zeit, in der die Angeklagte ansteckend war, war sie ihrem Nachbarn zweimal begegnet. Beide Male unterhielten sie sich auf engem Raum für einige Minuten miteinander. Beide Male trug die Frau keine FFP2-Maske. Bei der einen Gelegenheit wusste sie allerdings noch nichts von ihrer Infektion. Bei der zweiten Begegnung hingegen schon; für sie galt ein Absonderungsbescheid. Nachdem ein Sachverständiger gehört wurde, urteilte das OLG Graz: Es sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar, dass der Nachbar sich bei jener Begegnung infizierte, bei der die Angeklagte bereits wusste, dass sie ansteckend war.