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Zuständigkeit

Die Justizanstalt Innsbruck  ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus mit einer Belagsfähigkeit von 476 Haftplätzen. Angehalten werden männliche, weibliche und jugendliche Insassen/innen in Untersuchungshaft und Strafhaft. In der Regel werden Freiheitsstrafen vollzogen, die 18 Monate nicht übersteigen.

Darüber hinaus verfügt die Justizanstalt Innsbruck über eine gesonderte Abteilung für suchtkranke Insassen/innen (Maßnahmenvollzug gem. § 22 StGB, Strafgefangene gem. § 68a StVG). 

 

Elektronisch überwachter Hausarrest

Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen können von der Justizanstalt Innsbruck Freiheitsstrafen auch in elektronisch überwachtem Hausarrest („eüH“) , also durch Verwendung einer „elektronischen Fußfessel“ vollzogen werden. 

Anträge auf Gewährung eines elektronisch überwachten Hausarrests sind auch über  Elektronische Eingaben “ möglich.