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Verfahrenskomplex Eurofighter: Anklage Untreue

  • Anklageschrift gegen drei Personen wegen Untreue (§ 153 StGB)
  • Ermittlungen betreffend Geldwäscherei-Verdacht gegen zwei weitere Beschuldigte laufen noch

Presseinformation, 11.12.2024

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat im Eurofighter-Verfahrenskomplex eine weitere Anklageschrift gegen drei Personen wegen des Vorwurfs der Untreue als Beteiligte (§§ 12, 153 StGB) beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten als sogenannte Beitragstäter zu Untreuehandlungen eines leitenden Verantwortlichen der EADS Deutschland GmbH (EADS) beigetragen.

Der leitende Verantwortliche von EADS hat durch den Abschluss von Scheinverträgen mit dem Scheinunternehmen VECTOR Aerospace LLP einen Mittelabfluss in Höhe von rund 65 Millionen Euro ohne hinreichende Gegenleistung zum Nachteil von EADS verursacht. Sein diesbezügliches Verfahren war in Deutschland anhängig. Er wurde hierfür im Februar 2019 vom Amtsgericht München rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Die nunmehrigen Angeklagten sollen sich an dieser Untreuehandlung dadurch beteiligt haben, dass sie sowohl an der Gründung des Scheinunternehmens VECTOR Aerospace, als auch am Abschluss von Scheinverträgen sowie der Erstellung von Scheinrechnungen mitgewirkt haben sollen.

Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren. Gleichzeitig wurden die Ermittlungen gegen die drei Angeklagten wegen des Vorwurfs der Beteiligung an weiteren Untreuehandlungen zum Nachteil von EADS teileingestellt.

Die Anklageschrift und die Teileinstellungen der Ermittlungen erfolgten nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrates.

In einem weiteren Strang dieses Verfahrenskomplexes war zuletzt im April 2024 eine Anklageschrift gegen zwei andere Personen wegen Geldwäscherei (siehe dazu: Eurofighter Geldwäscherei ua Teil II) durch das Oberlandesgericht Graz zurückgewiesen worden. Diesbezüglich laufen derzeit ergänzende Ermittlungen.

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
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